Sprachnachweis für die Einbürgerung: Welches Zertifikat brauchen Sie?
Für die Einbürgerung in Deutschland brauchen Sie Deutsch auf dem Niveau B1. Das Gesetz verlangt, dass Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 erfüllen (§ 10 Abs. 4 StAG). Laut Goethe-Institut wird das Goethe-Zertifikat B1 als Sprachnachweis für die Einbürgerung anerkannt. Welcher Nachweis in Ihrem Fall gilt, entscheidet Ihre Einbürgerungsbehörde. Fragen Sie dort nach, bevor Sie eine Prüfung buchen.
Aktualisiert am 25. September 2026, Team der Faust Academy
Was das Gesetz verlangt
- Niveau B1: Sie müssen die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erfüllen (§ 10 Abs. 4 StAG).
- Kinder unter 16 Jahren: Bei ihnen reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung (§ 10 Abs. 4 StAG).
- Ausnahmen: Die Behörde verzichtet auf den Sprachnachweis, wenn Sie ihn wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder wegen Ihres Alters nicht erbringen können (§ 10 Abs. 6 StAG).
Welche Prüfungen infrage kommen
Goethe-Zertifikat B1. Laut Goethe-Institut ist es als Sprachnachweis für die Niederlassungserlaubnis und für die Einbürgerung in Deutschland anerkannt. Die Prüfung hat vier Module: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Sie können die Module einzeln oder zusammen ablegen, und jedes bestandene Modul bekommt ein Zeugnis. Jedes Modul hat 100 Punkte, mit 60 Punkten ist es bestanden. Ein nicht bestandenes Modul können Sie beliebig oft wiederholen.
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Der DTZ ist die Abschlussprüfung des Integrationskurses. Er bescheinigt im Gesamtergebnis A2 oder B1. Für die Einbürgerung brauchen Sie das Ergebnis B1. Wer einen Integrationskurs besucht, legt den DTZ am Ende des Kurses ab.
Andere B1-Prüfungen. Es gibt weitere Deutschprüfungen auf B1, zum Beispiel telc Deutsch B1. Ob Ihre Behörde eine bestimmte Prüfung annimmt, klären Sie direkt mit ihr. Das gilt auch für andere Nachweiswege, zum Beispiel einen deutschen Schul- oder Studienabschluss.
Welche Prüfung passt zu Ihnen?
- Sie besuchen einen Integrationskurs: Der DTZ ist Teil des Kurses und passt zu dessen Themen.
- Sie lernen selbstständig: Beim Goethe-Zertifikat B1 wiederholen Sie nur das Modul, das nicht bestanden ist. Ein schwacher Tag im Sprechen kostet Sie nicht die ganze Prüfung.
- Sie haben schon einzelne Module bestanden: Zeugnisse für später abgelegte Module lassen sich mit früheren kombinieren. Auf Wunsch, und wenn das Prüfungszentrum es anbietet, zeigt ein Gesamtzeugnis die besten Ergebnisse aus einem Jahr. Fragen Sie Ihre Behörde, ob sie einzelne Modulzeugnisse annimmt.
Die Ergebnisse bekommen Sie von dem Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung abgelegt haben. Ein früheres Ergebnis für einzelne Personen gibt es nicht. Planen Sie die Wartezeit auf das Ergebnis in Ihren Antrag ein.
Was B1 in der Prüfung bedeutet
Auf B1 verstehen Sie die Hauptpunkte, wenn jemand klare Standardsprache spricht, und Sie können zusammenhängend über vertraute Themen sprechen: Arbeit, Familie, Alltag und Pläne. Im Goethe-Zertifikat B1 heißt das zum Beispiel: eine E-Mail an Freunde schreiben, einen Diskussionsbeitrag schreiben, mit einem Partner etwas planen und ein Thema präsentieren.
Auch wer im Alltag schon auf B1 spricht, verliert in der Prüfung Punkte, wenn er die Aufgaben nicht kennt. Wer zum ersten Mal in der Prüfung einen Diskussionsbeitrag schreibt, verliert Zeit an die Form statt an die Sprache.
Die Goethe B1 Prüfung im Überblick
| Modul | Dauer | Aufgaben |
|---|---|---|
| Lesen | 65 Minuten | 30 Aufgaben in 5 Teilen |
| Hören | 40 Minuten | 30 Aufgaben in 4 Teilen |
| Schreiben | 60 Minuten | 3 Schreibaufgaben |
| Sprechen | 15 Minuten Vorbereitung, dann die Prüfung | 3 Teile als Paarprüfung |
So bereiten Sie sich vor
- Zuerst das Format. Sehen Sie sich für jedes Modul die Aufgaben an, bevor Sie Vokabeln lernen.
- Module mit Uhr üben. Einzelne Übungen sind Aufwärmen. Machen Sie jedes Modul als ganzen Übungssatz mit Uhr. Bei Faust üben Sie Goethe B1 Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen im Prüfungsformat und sehen, welches Modul noch Arbeit braucht.
- Schreiben und Sprechen bewerten lassen. Lassen Sie jeden Text bewerten. Unsere Seiten Goethe B1 Schreiben und Goethe B1 Sprechen zeigen Aufbau und Redemittel.
- Ehrlich messen. Machen Sie früh einen ganzen Übungssatz pro Modul. Liegt ein Modul unter 60 Punkten, planen Sie dafür die meiste Zeit ein.
Bei Faust ist pro Prüfungsteil ein bewerteter Online-Übungssatz kostenlos, und jedes PDF ist kostenlos. Starten Sie mit dem B1 Lesen Übungssatz. Faust ist unabhängiges Übungsmaterial. Es ist kein Angebot des Goethe-Instituts und stellt keine Zertifikate aus.
Der Ablauf in vier Schritten
- Bei der Einbürgerungsbehörde klären, welcher Nachweis gilt.
- Prüfung auswählen und Termin buchen.
- Mit Übungssätzen den Stand messen und die schwachen Module trainieren.
- Prüfung ablegen, Ergebnis abwarten und das Zeugnis dem Antrag beilegen.
Mehr zum Sprachnachweis finden Sie auf unserer Seite Goethe B1 für die Einbürgerung. Einen Vergleich der Prüfungen zeigen die Seiten Goethe oder DTZ und Goethe oder telc.
Häufige Fragen
Welches Sprachniveau brauche ich für die Einbürgerung?
Sie brauchen B1. Das Gesetz verlangt, dass Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 erfüllen (§ 10 Abs. 4 StAG).
Wird das Goethe-Zertifikat B1 für die Einbürgerung anerkannt?
Ja. Laut Goethe-Institut wird das Goethe-Zertifikat B1 als Sprachnachweis für die Einbürgerung in Deutschland anerkannt. Die Entscheidung im Einzelfall trifft Ihre Einbürgerungsbehörde.
Reicht der DTZ mit A2 für die Einbürgerung?
Nein. Der DTZ bescheinigt A2 oder B1, und für die Einbürgerung brauchen Sie B1.
Muss ich alle vier Goethe-Module bestehen?
Das Gesetz verlangt B1 in einer Sprachprüfung. Ob Ihre Behörde alle vier Module verlangt, fragen Sie dort nach. Ein nicht bestandenes Modul können Sie beliebig oft wiederholen.
Gibt es Ausnahmen vom Sprachnachweis?
Ja. Wer den Nachweis wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erbringen kann, ist davon befreit (§ 10 Abs. 6 StAG). Für Kinder unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung.
Quellen
- § 10 StAG, Einbürgerung (geprüft am 25. September 2026)
- Goethe-Institut: Deutschprüfungen A1 bis C2 (geprüft am 25. September 2026)
- Goethe-Institut: Prüfungsordnung, Stand 1. September 2025 (geprüft am 25. September 2026)
- BAMF: Abschlussprüfung Integrationskurs (geprüft am 25. September 2026)
- Goethe-Institut: Durchführungsbestimmungen B1, Stand 1. September 2025 (geprüft am 25. September 2026)