Goethe-Zertifikat B1
Goethe B1 für die Einbürgerung: der Sprachnachweis im Überblick
Für die Einbürgerung brauchen Sie Deutsch auf dem Niveau B1 (§ 10 StAG). Laut Goethe-Institut wird das Goethe-Zertifikat B1 dafür als Sprachnachweis anerkannt, und jedes seiner vier Module bestehen Sie mit 60 von 100 Punkten.
Aktualisiert am 21. Oktober 2026, Team der Faust Academy
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Nach § 10 Abs. 4 StAG liegen ausreichende Deutschkenntnisse vor, wenn Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erfüllen. Eine bestimmte Prüfung nennt das Gesetz nicht. Das Goethe-Zertifikat B1 ist eine Prüfung auf dieser Stufe. Sie legen es an einem Goethe-Institut oder einem Prüfungszentrum ab, in Deutschland oder im Ausland.
Über Ihren Antrag entscheidet die Einbürgerungsbehörde. Fragen Sie dort vor der Buchung schriftlich, welchen Nachweis sie annimmt und ob sie alle vier Module verlangt. So legen Sie keine Prüfung ab, die Ihnen nicht hilft.
Diese Seite zeigt den Aufbau der B1-Prüfung, die Regeln zum Bestehen und Wiederholen und wie Sie mit Faust jedes Modul im Prüfungsformat üben.
Was das Gesetz verlangt
Für die Einbürgerung brauchen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (§ 10 Abs. 1 StAG). Ausreichend heißt: Sie erfüllen die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 (§ 10 Abs. 4 StAG). Für Kinder unter 16 Jahren genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
Das Gesetz kennt Ausnahmen. Wer B1 wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder wegen des Alters nicht erreichen kann, kann von dieser Anforderung befreit werden (§ 10 Abs. 6 StAG). Ob eine Ausnahme für Sie gilt, entscheidet die Behörde.
Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) bescheinigt im Gesamtergebnis A2 oder B1. Unter A2 gibt es kein Zertifikat, sondern nur eine Mitteilung zum Ergebnis. Für die Einbürgerung reicht deshalb nur ein DTZ mit dem Ergebnis B1, denn das Gesetz verlangt B1.
Das Goethe-Zertifikat B1: die vier Module
Goethe B1, B2, C1 und C2: Jedes Modul hat 100 Punkte. Mit 60 Punkten ist ein Modul bestanden. Zeiten und Aufgabenzahlen folgen dem offiziellen Modellsatz B1.
| Modul | Dauer | Umfang |
|---|---|---|
| Lesen | 65 Minuten | 5 Teile mit 30 Aufgaben |
| Hören | 40 Minuten | 4 Teile mit 30 Aufgaben |
| Schreiben | 60 Minuten | 3 Texte: E-Mail (Zielwert 80 Wörter), Diskussionsbeitrag (Zielwert 80 Wörter), formelle E-Mail (Zielwert 40 Wörter) |
| Sprechen | Paarprüfung | 3 Teile |
Bestehen, wiederholen, kombinieren
Beim Goethe-Zertifikat B1 zählt jedes Modul für sich. Ein starkes Lesen gleicht ein schwaches Schreiben nicht aus. Wer nur im Hören unter 60 Punkten bleibt, legt beim nächsten Termin nur das Hören noch einmal ab.
Sie können eine Goethe-Prüfung beliebig oft wiederholen. Bei den modularen Prüfungen können Sie auch einzelne Module beliebig oft wiederholen. Zeugnisse für später abgelegte Module sind mit früheren kombinierbar. Auf Wunsch, und wenn das Prüfungszentrum es anbietet, zeigt ein Gesamtzeugnis die besten Ergebnisse aus einem Jahr.
Faust ist genau darauf ausgelegt. Sie üben jedes Modul einzeln im Prüfungsformat, mit Prüfungszeit und sofortiger Auswertung. Danach sehen Sie, welcher Teil Sie Punkte kostet, und üben gezielt diesen Teil.
So planen Sie Ihren Sprachnachweis
- Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde schriftlich, welchen B1-Nachweis sie annimmt.
- Messen Sie Ihren Stand mit einer vollständigen B1-Übungsprüfung: Welche Module liegen schon über 60 Punkten?
- Üben Sie schwache Module gezielt und frischen Sie starke Module nur auf.
- Buchen Sie den Termin, wenn Ihre Übungsergebnisse in jedem Modul stabil über 60 Punkten liegen. Termine und Gebühren nennt das Prüfungszentrum auf goethe.de.
Üben mit Faust
Faust hat 48 Übungssätze für Goethe B1 in Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Pro Prüfungsteil ist ein bewerteter Online-Übungssatz kostenlos, und jedes PDF ist kostenlos.
Faust Academy ist eine unabhängige Übungsplattform.
Häufige Fragen
- Reicht das Goethe-Zertifikat B1 für die Einbürgerung?
- Laut Goethe-Institut wird das Goethe-Zertifikat B1 als Sprachnachweis für die Einbürgerung anerkannt. Das Gesetz verlangt die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 (§ 10 Abs. 4 StAG). Über Ihren Antrag entscheidet Ihre Einbürgerungsbehörde.
- Wird der DTZ für die Einbürgerung anerkannt?
- Der DTZ bescheinigt im Gesamtergebnis A2 oder B1. Das Gesetz verlangt B1, ein DTZ mit A2 reicht also nicht. Ob Ihre Behörde ein DTZ-Zeugnis B1 annimmt, fragen Sie dort. Den Vergleich finden Sie auf unserer Seite Goethe B1 oder DTZ.
- Muss ich alle vier B1-Module an einem Tag ablegen?
- Nein. Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modular. Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen können einzeln oder in Kombination abgelegt und zertifiziert werden. Nicht bestandene Module können Sie einzeln wiederholen.
- Wie viele Punkte brauche ich, um B1 zu bestehen?
- Pro Modul 60 von 100 Punkten. Die Module werden unabhängig voneinander bewertet. Ein sehr gutes Lesen gleicht ein nicht bestandenes Schreiben also nicht aus.
- Muss ich alle vier Module bestehen?
- Das Gesetz nennt keine Module, sondern die Stufe B1. Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde, ob sie alle vier Module verlangt. Auf Wunsch, und wenn das Prüfungszentrum es anbietet, zeigt ein Gesamtzeugnis die besten Ergebnisse aus einem Jahr.
Bereit? Starten Sie jetzt einen Übungstest.
Quellen
- § 10 StAG, Einbürgerung
- Goethe-Institut: Deutschprüfungen A1 bis C2
- Goethe-Institut: Durchführungsbestimmungen B1, Stand 1. September 2025
- Goethe-Institut: Prüfungsordnung, Stand 1. September 2025
- BAMF: Abschlussprüfung Integrationskurs