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Einbürgerung

Welcher Sprachnachweis zählt für die Einbürgerung?

Für die deutsche Staatsangehörigkeit müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Die häufigste Frage dabei: Welches Zertifikat wird akzeptiert? Die ehrliche Antwort: Es gibt mehrere anerkannte Wege, und die verbindliche Auskunft gibt immer die zuständige Einbürgerungsbehörde.

Üblicherweise akzeptiert werden der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit dem Ergebnis B1, das Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1 und das ÖSD Zertifikat B1 sowie weitere anerkannte Nachweise, etwa bestimmte deutsche Schul- oder Studienabschlüsse. Maßgeblich ist die zuständige Einbürgerungsbehörde: Einzelne Behörden stellen unterschiedliche Anforderungen, und Regeln können sich ändern.

Diese Seite ordnet die üblichen Nachweise ein und zeigt, wie Sie vor der Prüfungsbuchung Ihr echtes Niveau messen, damit kein Fehlversuch den Antrag verzögert.

Die üblichen B1-Nachweise im Überblick

Alle Angaben gelten üblicherweise. Ob ein Nachweis in Ihrem Fall zählt, entscheidet allein die zuständige Einbürgerungsbehörde.

NachweisWas dahintersteht
DTZ mit Ergebnis B1Abschlusstest des Integrationskurses, vom BAMF verantwortet; ein Ergebnis A2 reicht nicht
Goethe-Zertifikat B1Frei buchbare modulare Prüfung, weltweit an Goethe-Instituten und Partnerzentren
telc Deutsch B1Frei buchbare Prüfung, in Deutschland verbreitet an Volkshochschulen und privaten Zentren
ÖSD Zertifikat B1Frei buchbare Prüfung des Österreichischen Sprachdiploms, international angeboten
Weitere NachweiseEtwa bestimmte deutsche Schulabschlüsse oder Studienabschlüsse; ob sie zählen, klärt die Behörde

Warum die Behörde das letzte Wort hat

Die Einbürgerung ist ein Verwaltungsverfahren, und die Prüfung der Voraussetzungen liegt bei der Behörde, die Ihren Antrag bearbeitet. Eine allgemeine Liste, die für jeden Fall gilt, wäre unseriös. Fragen Sie darum vor der Anmeldung zu einer Prüfung schriftlich bei Ihrer Einbürgerungsbehörde nach, welche Nachweise sie akzeptiert. Allgemeine Informationen zum Verfahren bieten das BAMF und die Einbürgerungsseiten Ihres Bundeslandes.

Diese Nachfrage kostet einen Brief oder eine E-Mail. Ein Fehlgriff bei der Prüfungswahl kostet Prüfungsgebühren und Wochen im Antragsverfahren.

So gehen Sie vor

  • Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde schriftlich, welche Sprachnachweise sie akzeptiert.
  • Messen Sie Ihr echtes Niveau mit dem kostenlosen Einstufungstest, statt es zu schätzen.
  • Üben Sie mit kompletten Simulationen im Goethe-Format, bis die Ergebnisse stabil über der Bestehensgrenze liegen.
  • Buchen Sie erst dann die Prüfung, die Ihre Behörde anerkennt.

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Häufige Fragen

Reicht ein DTZ mit dem Ergebnis A2 für die Einbürgerung?
Nein, für die Einbürgerung wird B1 verlangt. Weist das DTZ-Zeugnis nur A2 aus, ist ein erneuter Antritt oder eine andere B1-Prüfung nötig, zum Beispiel das Goethe-Zertifikat B1.
Muss es das Goethe-Zertifikat sein?
Nein. Üblicherweise zählen mehrere Nachweise, darunter DTZ mit Ergebnis B1, Goethe, telc und ÖSD auf B1-Niveau. Maßgeblich ist die zuständige Einbürgerungsbehörde; fragen Sie dort nach, bevor Sie buchen.
Zählt ein altes Zertifikat noch?
Das entscheidet die Behörde im Einzelfall. Manche Stellen achten darauf, wie aktuell ein Nachweis ist. Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde, bevor Sie sich auf ein älteres Zeugnis verlassen.
Wie finde ich heraus, ob ich schon auf B1-Niveau bin?
Mit dem kostenlosen Einstufungstest: wenige Minuten, ein konservatives Urteil von A1 bis C2, kein Konto. Danach zeigt eine komplette B1-Simulation im Goethe-Format, ob die Bestehensgrenze schon realistisch ist.

Bereit? Starten Sie jetzt eine vollständige Übungsprüfung.

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