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Einbürgerung

Welcher Sprachnachweis zählt für die Einbürgerung?

Für die Einbürgerung müssen Sie die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 erfüllen (§ 10 Abs. 4 StAG), und das Gesetz nennt dafür keine bestimmte Prüfung. Laut Goethe-Institut wird das Goethe-Zertifikat B1 als Nachweis anerkannt, und ein DTZ zählt nur mit dem Ergebnis B1.

Aktualisiert am 25. September 2026, Team der Faust Academy

Für die deutsche Staatsangehörigkeit müssen Sie Deutsch auf dem Niveau B1 nachweisen. Die erste Frage dabei: Welches Zertifikat wird angenommen? Die ehrliche Antwort: Es gibt mehrere Prüfungen auf B1, und über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde.

B1-Prüfungen gibt es von mehreren Anbietern, zum Beispiel den DTZ, das Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1 und das ÖSD Zertifikat B1. Das Gesetz nennt auch geringere Anforderungen und Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder unter 16 Jahren und bei Krankheit, Behinderung oder Alter (§ 10 Abs. 4 und 6 StAG).

Diese Seite ordnet die Nachweise ein und zeigt, wie Sie vor der Buchung Ihr Niveau messen, damit kein Fehlversuch den Antrag verzögert.

B1-Prüfungen im Überblick

Ob eine Prüfung in Ihrem Fall zählt, entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde.

NachweisWas feststeht
DTZSprachprüfung am Ende des Integrationskurses (BAMF). Zertifikat A2 oder B1, für die Einbürgerung zählt nur B1
Goethe-Zertifikat B1Laut Goethe-Institut als Nachweis für die Einbürgerung anerkannt. Vier Module, je 60 von 100 Punkten zum Bestehen
telc Deutsch B1Prüfung der telc gGmbH. Aufbau und Regeln auf telc.net
ÖSD Zertifikat B1Prüfung des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch. Aufbau und Regeln auf osd.at
Weitere NachweiseZum Beispiel deutsche Schul- oder Studienabschlüsse. Ob sie zählen, klärt die Behörde

Warum die Behörde das letzte Wort hat

Die Einbürgerung ist ein Verwaltungsverfahren, und die Prüfung der Voraussetzungen liegt bei der Behörde, die Ihren Antrag bearbeitet. Eine allgemeine Liste, die für jeden Fall gilt, gibt es nicht. Fragen Sie darum vor der Anmeldung zu einer Prüfung schriftlich bei Ihrer Einbürgerungsbehörde nach, welche Nachweise sie annimmt. Allgemeine Informationen zum Verfahren bieten das BAMF und die Einbürgerungsseiten Ihres Bundeslandes.

Diese Nachfrage kostet einen Brief oder eine E-Mail. Eine falsch gewählte Prüfung kostet eine neue Prüfungsgebühr und Zeit im Antragsverfahren.

So gehen Sie vor

  • Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde schriftlich, welche Sprachnachweise sie annimmt.
  • Messen Sie Ihr Niveau mit dem Einstufungstest ohne Konto, statt es zu schätzen.
  • Üben Sie mit kompletten Übungsprüfungen im Goethe-Format, bis die Ergebnisse stabil über der Bestehensgrenze liegen. Faust hat dafür 48 Übungssätze für Goethe B1.
  • Buchen Sie erst dann die Prüfung, die Ihre Behörde annimmt.

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Häufige Fragen

Reicht ein DTZ mit dem Ergebnis A2 für die Einbürgerung?
Nein, für die Einbürgerung verlangt das Gesetz B1. Weist das DTZ-Zeugnis nur A2 aus, treten Sie erneut an oder wählen eine andere B1-Prüfung, zum Beispiel das Goethe-Zertifikat B1.
Muss es das Goethe-Zertifikat sein?
Nein. Das Gesetz verlangt die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B1 und nennt keinen Anbieter. Welche Prüfungen Ihre Behörde annimmt, fragen Sie dort, bevor Sie buchen.
Zählt ein altes Zertifikat noch?
Das entscheidet die Behörde im Einzelfall. Fragen Sie Ihre Einbürgerungsbehörde, bevor Sie sich auf ein älteres Zeugnis verlassen.
Gibt es Ausnahmen vom B1-Nachweis?
Ja. Für Kinder unter 16 Jahren genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung. Wer B1 wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erreichen kann, kann befreit werden (§ 10 Abs. 4 und 6 StAG). Ob das für Sie gilt, entscheidet die Behörde.
Wie finde ich heraus, ob ich schon auf B1-Niveau bin?
Mit dem Einstufungstest von Faust: ohne Konto, mit einem vorsichtigen Ergebnis von A1 bis C2, das nie aufrundet. Danach zeigt eine komplette B1-Übungsprüfung im Goethe-Format, ob die Grenze von 60 Punkten pro Modul schon in Reichweite ist.

Bereit? Prüfen Sie jetzt Ihr Deutschniveau.

Quellen

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