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Arbeiten in Deutschland

Wie viel Deutsch brauchen Sie für das Fachkräfte-Visum?

Die Aufenthaltstitel für Fachkräfte (§§ 18a und 18b AufenthG) nennen kein festes Deutsch-Niveau. Deutsch brauchen Sie, wenn ein reglementierter Beruf eine Erlaubnis verlangt, außerdem für Anerkennungsmaßnahmen (in der Regel A2), für die Chancenkarte über Punkte (A1 Deutsch oder B2 Englisch) und später für die Niederlassungserlaubnis (B1).

Aktualisiert am 25. September 2026, Team der Faust Academy

Deutschland erteilt Fachkräften aus Staaten außerhalb der EU einen Aufenthaltstitel für eine qualifizierte Beschäftigung. Fachkraft ist, wer eine anerkannte Berufsausbildung oder einen anerkannten Hochschulabschluss hat. Die Regeln stehen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Viele erwarten ein Deutsch-Niveau für das ganze Arbeitsvisum. Das Gesetz regelt es anders: Jeder Titel und jeder Schritt hat seine eigene Regel. Diese Seite nennt sie, jeweils mit dem Paragrafen.

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Deutsch nach Aufenthaltstitel

AufenthaltstitelDeutsch im GesetzQuelle
Fachkraft mit BerufsausbildungKein Niveau. Eine Berufsausübungserlaubnis kann Deutsch verlangen.§ 18a und § 18 Abs. 2 AufenthG
Fachkraft mit akademischer AusbildungKein Niveau. Eine Berufsausübungserlaubnis kann Deutsch verlangen.§ 18b und § 18 Abs. 2 AufenthG
Blaue Karte EUKein Niveau§ 18g AufenthG
AnerkennungsmaßnahmenDeutsch passend zur Maßnahme, in der Regel mindestens A2§ 16d AufenthG
Chancenkarte über PunkteMindestens A1 Deutsch oder B2 Englisch§ 20a Abs. 4 AufenthG
Niederlassungserlaubnis für FachkräfteB1 nach drei Jahren; mit Blauer Karte A1 nach 27 Monaten oder B1 nach 21 Monaten§ 18c AufenthG

Die Sprachstufen im Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz definiert einfache Sprachkenntnisse als A1, hinreichende als A2, ausreichende als B1 und das Beherrschen der deutschen Sprache als C1.

Die Titel oben nutzen diese Begriffe. § 16d verlangt hinreichende Deutschkenntnisse, also A2. § 20a verlangt einfache Deutschkenntnisse, also A1. § 18c verlangt ausreichende Deutschkenntnisse, also B1, und lässt für Inhaber der Blauen Karte nach längerer Zeit auch einfache Kenntnisse genügen.

Warum Deutsch auch ohne Niveau im Gesetz zählt

Für einen Aufenthaltstitel als Fachkraft brauchen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Ist der Beruf reglementiert, brauchen Sie zusätzlich die Berufsausübungserlaubnis (§ 18 Abs. 2 AufenthG). Ärztinnen und Ärzte sind ein Beispiel: Die Approbation verlangt die Deutschkenntnisse, die die Arbeit erfordert (§ 3 BÄO), und die zuständige Behörde prüft sie.

Auch Arbeitgeber setzen eigene Regeln. Verlangt eine Stellenanzeige B2, ist das eine Regel des Arbeitgebers, nicht des Visums.

Für Ihre Familie zählt die Regel zum Ehegattennachzug. Ehegatten, die nach Deutschland nachziehen, müssen sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können (§ 30 AufenthG). Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A1 (§ 2 Abs. 9 AufenthG). Das Gesetz nennt Ausnahmen, zum Beispiel für Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte EU.

Die passende Goethe-Prüfung für jede Stufe

StufeGoethe-PrüfungBestehen
A1Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 160 von 100 Punkten insgesamt, alle Prüfungsteile abgelegt
A2Goethe-Zertifikat A260 von 100 Punkten, davon mindestens 45 von 75 schriftlich und 15 von 25 mündlich
B1Goethe-Zertifikat B160 von 100 Punkten in jedem Modul

So planen Sie Ihr Deutsch Schritt für Schritt

  • Prüfen Sie, ob Ihr Beruf reglementiert ist, und fragen Sie die zuständige Stelle, welches Deutsch sie verlangt.
  • Planen Sie für Anerkennungsmaßnahmen mindestens A2 vor der Einreise ein.
  • Wenn Sie die Chancenkarte über Punkte beantragen und kein B2 Englisch haben, legen Sie zuerst eine A1-Prüfung ab.
  • Setzen Sie sich B1 als Ziel für die ersten Jahre in Deutschland, denn die Niederlassungserlaubnis verlangt es.
  • Die Prüfungsordnung des Goethe-Instituts nennt drei Formate: auf Papier im Prüfungszentrum, digital an einem Laptop im Prüfungszentrum und unter bestimmten Voraussetzungen online am eigenen Computer. Aufbau, Inhalt und Bewertung sind in allen drei Formaten gleich. Welche Formate Ihr Prüfungszentrum anbietet, erfahren Sie dort.

So hilft Faust

Faust Academy hat Übungssätze für jede Goethe-Stufe von A1 bis C2, insgesamt 288 Goethe-Übungssätze im Prüfungsformat des Goethe-Instituts für Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Jeder Übungssatz bekommt ein Ergebnis.

Pro Prüfungsteil ist ein bewerteter Online-Übungssatz kostenlos, und jedes PDF ist kostenlos.

Faust Academy ist unabhängiges Übungsmaterial. Es ist kein Angebot des Goethe-Instituts und stellt keine Zertifikate aus.

Prüfungen und Übungssätze nach Stufe

Häufige Fragen

Brauche ich Deutsch für ein Arbeitsvisum in Deutschland?
Die Aufenthaltstitel für Fachkräfte nach §§ 18a und 18b AufenthG nennen kein Deutsch-Niveau. Deutsch brauchen Sie, wenn die Erlaubnis für einen reglementierten Beruf es verlangt, wenn Ihr Arbeitgeber es verlangt und später für die Niederlassungserlaubnis.
Welches Deutsch-Niveau brauche ich für die Chancenkarte?
Für die Chancenkarte über Punkte weisen Sie mindestens A1 Deutsch oder B2 Englisch nach (§ 20a Abs. 4 AufenthG). Eine anerkannte Fachkraft kann die Karte ohne Punkte und ohne diese Sprachregel erhalten.
Brauche ich Deutsch für die Blaue Karte EU?
Nein. § 18g AufenthG nennt kein Deutsch-Niveau für die Blaue Karte. Deutsch verkürzt aber den Weg zur Niederlassungserlaubnis: 27 Monate mit A1 oder 21 Monate mit B1.
Welches Niveau brauche ich für Anerkennungsmaßnahmen?
Für einen Aufenthaltstitel nach § 16d AufenthG brauchen Sie Deutsch, das zur Maßnahme passt, in der Regel mindestens hinreichende Deutschkenntnisse, also A2.
Wann brauchen Fachkräfte B1?
Eine Fachkraft erhält die Niederlassungserlaubnis unter anderem nach drei Jahren mit Aufenthaltstitel und mit ausreichenden Deutschkenntnissen (B1) (§ 18c Abs. 1 AufenthG).
Braucht mein Ehepartner Deutsch, wenn ich eine Blaue Karte habe?
Ehegatten, die nach Deutschland nachziehen, müssen sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können (§ 30 AufenthG). Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A1 (§ 2 Abs. 9 AufenthG). Das Gesetz nennt Ausnahmen, zum Beispiel für Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte EU.
Wie werden die Goethe-Prüfungen bewertet?
Goethe A1: Die Prüfung hat 100 Punkte, 75 schriftlich und 25 mündlich. Sie bestehen mit insgesamt 60 Punkten, und Sie müssen alle Prüfungsteile ablegen. Goethe B1, B2, C1 und C2: Jedes Modul hat 100 Punkte. Mit 60 Punkten ist ein Modul bestanden.

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Quellen

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