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telc C2 Lesen · Übungssatz 06

Paper 6

telc C2 · Reading

80 min14 pages

Kunst im Gebäude: Verantwortung übergeben

Exam material is in German.

Answers & guidance

Independent Faust practice material. Not published or endorsed by the telc gGmbH.

Inside the paper

Hinweise

Bewahren Sie die Lesetexte für den anschließenden Schriftlichen Ausdruck auf.

Leseverstehen, Teil 1

Lesen Sie die Abschnitte z bis e. Ordnen Sie die Absätze a bis e den Positionen 1 bis 5 zu. Verwenden Sie jeden Absatz genau einmal.

Achten Sie auf Rückverweise und die Entwicklung des Gedankengangs.

Die Lesetexte stehen später für den Schriftlichen Ausdruck wieder zur Verfügung.

Kunst im Gebäude: Verantwortung übergeben

z Wechselt ein Verwaltungsgebäude den Eigentümer, lassen sich Grundstück, Inventar und laufende Verträge vergleichsweise eindeutig übergeben. Bei einer fest eingebauten Lichtinstallation kann dagegen offenbleiben, wer künftig über Veränderungen an ihrem Standort zu befinden hat. Das Eigentum am Werk und die Zuständigkeit für Eingriffe, die dessen Erscheinung berühren, fallen nicht zwangsläufig zusammen. Gerade diese beiden Ebenen müssen bei einer Übergabe auseinandergehalten werden. a Damit solche Eingriffe rechtzeitig bekannt werden, ist die Meldung vor der Freigabe des jeweiligen Arbeitsauftrags anzusetzen. Die Gebäudeverwaltung übermittelt die vorgesehenen Maßnahmen an die im Register bezeichnete Sammlungsstelle. Diese bestätigt nach Prüfung der Unterlagen, dass die Auswirkungen auf die Installation berücksichtigt wurden, und benennt gegebenenfalls weiteren Abstimmungsbedarf. Erst mit dieser Rückmeldung ist der Vorgang für die Auftragsvergabe vollständig. Die Meldung erhält damit einen festen Platz im Arbeitsablauf und hängt nicht davon ab, ob jemand zufällig an das Werk denkt. b Während die erste Ebene also klärt, wem die Installation gehört, betrifft die zweite die Befugnis und Verpflichtung, vor einer Veränderung tätig zu werden. Im Verwaltungsalltag laufen beide jedoch häufig nebeneinander her: Die Gebäudeverwaltung betreut Leitungen und Wandflächen, die Sammlungsverwaltung führt Unterlagen zum Kunstbestand. Ein Auftrag zur Erneuerung der Wandverkleidung erscheint der einen Stelle als Routine, obwohl er für die andere den Standort eines Werkes verändert. Solche Entscheidungen können zwischen den Aufgabenbereichen beider Stellen liegenbleiben. c Ein solches Register erleichtert zwar die Suche nach der zuständigen Stelle; von einer bevorstehenden Maßnahme erfährt diese dadurch noch nichts. Auch ein vollständig erfasster Bestand kann übergangen werden, wenn Bauaufträge ohne Bezug zu ihm entstehen. Besonders anfällig sind kleinere Arbeiten, deren Bezeichnung keinen Zusammenhang mit Kunst erkennen lässt. Entscheidend ist deshalb, ob die Angaben aus dem Register in dem Moment wirksam werden, in dem ein Eingriff vorbereitet wird. Unterbleibt die Nachricht über diesen Eingriff, bleibt die richtige Adresse ungenutzt. d Erst das Zusammenspiel von auffindbarer Zuständigkeit und verbindlicher Rückmeldung schafft somit eine übergabefähige Praxis. Das Register bewahrt die Zuordnung, der vorgeschaltete Meldeweg aktiviert sie im konkreten Fall. Beides kann an neue Beschäftigte und neue Eigentümer weitergegeben werden, ohne dass diese die Entstehungsgeschichte sämtlicher persönlicher Absprachen kennen müssen. Administrative Kontinuität beruht hier auf einem nachvollziehbaren Verfahren, das auch dann trägt, wenn die bislang gut informierten Personen die Einrichtung verlassen. e Diese Lücke lässt sich zunächst durch ein gemeinsam geführtes Register bearbeiten. Darin wird jede Installation ihrem Standort und der sachlich zuständigen Stelle zugeordnet; zugleich wird festgehalten, über welchen Kontaktweg eine geplante Veränderung abzustimmen ist. Die Eintragung verbindet damit Informationen, die sonst in getrennten Bestandsverzeichnissen stehen. Wer eine Gebäudemaßnahme vorbereitet, kann an einem Ort feststellen, welche Installation betroffen sein könnte und welche Stelle einzubeziehen wäre.

Beispiel

0. Position 0: Absatz z

1. Welcher Absatz folgt?

a) Absatz a

b) Absatz b

c) Absatz c

d) Absatz d

e) Absatz e

2. Welcher Absatz folgt?

a) Absatz a

b) Absatz b

c) Absatz c

d) Absatz d

e) Absatz e

3. Welcher Absatz folgt?

a) Absatz a

b) Absatz b

c) Absatz c

d) Absatz d

e) Absatz e

4. Welcher Absatz folgt?

a) Absatz a

b) Absatz b

c) Absatz c

d) Absatz d

e) Absatz e

5. Welcher Absatz folgt?

a) Absatz a

b) Absatz b

c) Absatz c

d) Absatz d

e) Absatz e

Leseverstehen, Teil 2

Lesen Sie den Text und lösen Sie die Aufgaben 6 bis 15. Markieren Sie jeweils die richtige Lösung a, b oder c auf dem Antwortbogen.

Unterscheiden Sie berichtete Befunde, Vermutungen, Zwecke und noch offene Fragen.

Was wieder leuchten soll

Auf dem Arbeitstisch der Museumswerkstatt liegen gebogene Lichtrohre, Halterungen und ein unscheinbares Metallgehäuse. Zusammen gehören sie zu Mara Seidels Installation „Zwischenräume“, die nach längerer Einlagerung wieder gezeigt werden soll. Die Künstlerin hatte die Arbeit für eine schmale Eingangshalle entworfen: Zwei gegeneinander versetzte Linien ließen zwischen sich einen unbeleuchteten Streifen stehen. Beim Vorübergehen veränderte sich das Verhältnis der Linien zur Wandkante. Im Ausstellungsraum des Museums wird die Arbeit unter anderen räumlichen Voraussetzungen erscheinen. Die Werkstatt muss deshalb zunächst klären, welche Eigenschaften sie bei der Wiederaufstellung bewahren kann und welche Fragen vorerst offenbleiben. Restaurierung beginnt hier mit einer Bestandsaufnahme. Jedes vorhandene Teil wird beschrieben, vermessen und seinem gegenwärtigen Zustand zugeordnet. Erfasst werden auch nachträgliche Bohrungen, andersfarbige Kabel und Spuren früherer Befestigungen. In dieser Phase bedeutet eine Abweichung zunächst nur, dass etwas voneinander unterschieden werden muss. Ob eine zusätzliche Bohrung eine störende Veränderung oder das Zeugnis einer von Seidel gebilligten Anpassung ist, entscheidet das Team erst anschließend. Würde bereits beim Erfassen alles vermeintlich Unpassende aussortiert, ginge womöglich gerade das Material verloren, das die Geschichte der Arbeit verständlich macht. Die Bestandsaufnahme soll deshalb eine Grundlage für spätere Entscheidungen schaffen und deren Ergebnis noch nicht vorwegnehmen. Diese zeitliche Trennung ist anspruchsvoller, als sie klingt. Wer einen beschädigten Gegenstand vor sich hat, entwirft leicht schon beim Hinsehen ein Bild seines vermeintlich richtigen Zustands. Ein schief sitzender Träger lädt dazu ein, ihn geradezurücken. Für die Werkstatt ist aber zunächst festzuhalten, wie er tatsächlich sitzt und welche Spuren diese Position hinterlassen hat. Erst im Zusammenhang mit weiteren Unterlagen lässt sich beurteilen, ob seine Stellung auf einen Schaden, einen Montagebehelf oder eine gestalterische Entscheidung zurückgeht. Die geplanten Untersuchungen dienen genau dieser Unterscheidung. Ihr Ausgang steht noch nicht fest; aus der Plausibilität einer Erklärung wird nicht schon ein Befund. Unter den Unterlagen befindet sich ein datierter Konstruktionsplan. Er bezeichnet die Positionen der einzelnen Bauteile, ihre Abstände und die vorgesehenen Befestigungspunkte. Damit ist er ein genauer Bezugspunkt für die Frage, wie die Montage vorbereitet wurde. Bei der Einrichtung in der ursprünglichen Halle wurden die Halterungen jedoch nochmals versetzt und die Lichtlinien auf die dortige Wand abgestimmt. Diese Nachjustierung ging aus den begleitenden Montagevermerken hervor, wurde aber nicht in die Zeichnung übertragen. Wer allein nach dem Plan aufbaut, erhält daher die gezeichnete Anordnung vor der abschließenden Einrichtung. Für deren tatsächliche Ausführung braucht das Team zusätzliche Anhaltspunkte, etwa Spuren an den Trägern oder Aufnahmen aus der Halle. Gerade die Genauigkeit einer Zeichnung kann über ihre begrenzte Zuständigkeit hinwegtäuschen. Eine sauber eingetragene Maßzahl wirkt verbindlicher als eine hastig notierte Bemerkung am Rand eines Montageblatts. Dabei können beide verschiedene Zeitpunkte betreffen. Für „Zwischenräume“ soll deshalb jede Angabe mit dem Arbeitsstand verbunden werden, den sie beschreibt. So bleibt nachvollziehbar, weshalb ein Maß aus dem Konstruktionsplan bei der Rekonstruktion einer späteren Anordnung nicht unverändert übernommen wird. Es geht um die Reichweite des Dokuments: Der Plan ist verlässlich für das, was er festhält, während die am Ort vorgenommenen Einstellungen durch andere Quellen erschlossen werden müssen. Die erhaltenen Fotografien liefern dafür räumliche Hinweise. Auf mehreren Ansichten lässt sich erkennen, welche Lichtlinie vor der anderen lag und wie die Träger zur Wandkante standen. Wiederkehrende bauliche Bezugspunkte helfen, die Aufnahmen miteinander zu vergleichen. Bei den Farbtönen ist größere Zurückhaltung nötig. Zu den Bildern fehlen Angaben über die damalige Aufnahme und die spätere Herstellung der Abzüge. Das Team weiß weder, welche Einstellungen gewählt wurden, noch, wie die heute vorliegenden Fassungen aus dem ursprünglichen Bildmaterial entstanden. Ein auf einem Abzug kräftiger erscheinender Ton kann deshalb nicht ohne Weiteres als Eigenschaft des damaligen Lichts behandelt werden. Farbangaben aus diesen Bildern werden jeweils mit diesem Vorbehalt dokumentiert. Damit werden die Fotografien nicht wertlos. Ihre Aussagekraft muss für jede Frage gesondert bestimmt werden. Der sichtbare Verlauf einer Linie im Verhältnis zu einer Türöffnung lässt sich anders beurteilen als die genaue Tönung ihres Leuchtens. Auch für die räumliche Auswertung wird die Werkstatt mehrere Ansichten heranziehen, statt eine einzelne Perspektive mit dem Raum selbst gleichzusetzen. Entscheidend ist, dass aus einer brauchbaren Information über Abstände keine pauschale Verlässlichkeit sämtlicher Bildeigenschaften abgeleitet wird. Die Aufnahme enthält verschiedene Arten von Hinweisen, deren Gewicht nicht notwendig gleich groß ist. Gerade dadurch kann sie sinnvoll mit der Zeichnung und den erhaltenen Teilen zusammen gelesen werden. Bei der anschließenden Bewertung der Bauteile zieht das Team eine für diese Arbeit begründete Grenze. Seidels frühe Unterlagen beschreiben die sichtbaren Rohre und ihre Biegungen sehr genau; sie behandeln deren körperliche Gestalt als Bestandteil der Komposition. Die verdeckte Versorgung ist dagegen durch die Leistung bestimmt, die sie für den vereinbarten Betrieb erbringen soll. Entsprechend wird bei sichtbaren Teilen gefragt, ob ihre konkrete Form erhalten bleibt. Bei einem im Gehäuse verborgenen Versorgungselement steht im Vordergrund, ob es die festgelegte Aufgabe erfüllt. Diese Gewichtung ergibt sich aus den Dokumenten zu „Zwischenräume“. Sie ist keine allgemeine Rangordnung, nach der unsichtbare Bestandteile jeder Lichtarbeit beliebig austauschbar wären. Auch das Verborgene verlangt also eine begründete Entscheidung. Ein technisch passendes Teil kann andere Montagebedingungen mitbringen und dadurch mittelbar auf die sichtbare Anordnung einwirken. Die Werkstatt muss solche Zusammenhänge berücksichtigen, ohne jedem Bauteil dieselbe Art von Bedeutung zuzuschreiben. Für die Arbeit an „Zwischenräume“ wird deshalb festgehalten, worauf sich die jeweilige Forderung nach Erhaltung bezieht: auf die Gestalt eines vorhandenen Gegenstands oder auf eine dokumentierte Funktion. Diese Unterscheidung macht eine Entscheidung prüfbar. Sie verhindert zugleich, dass die bloße Zugehörigkeit zur Installation schon als vollständige Begründung dafür gilt, wie mit jedem einzelnen Teil umzugehen sei. Für eine beschädigte Lichtquelle liegt ein Ersatzvorschlag vor. Bevor die Werkstatt ihn übernimmt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist zu klären, ob das Bauteil unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen technisch geeignet ist. Zusätzlich soll untersucht werden, ob die für diese Arbeit festgelegten Eigenschaften des Lichteindrucks gewahrt werden: der Übergang an den Rändern der Lichtlinie, die Verteilung der Helligkeit entlang des Rohrs und das Verhältnis zwischen leuchtender Fläche und dunklem Zwischenraum. Erst wenn beide Prüfungen eine Übernahme tragen, kann der Vorschlag umgesetzt werden. Ein erfolgreicher technischer Betrieb allein würde die Entscheidung somit noch nicht abschließen; umgekehrt ersetzt ein überzeugender Eindruck keine technische Beurteilung. Diese Bedingungen sind vor Beginn der Erprobung schriftlich festgelegt. Dadurch wird verhindert, dass man nachträglich gerade jene Eigenschaft zum Maßstab erklärt, in der ein bereits beschafftes Bauteil zufällig überzeugt. Zugleich bleibt Raum, eine unerwartete Beobachtung ernst zu nehmen. Sollte sich eine weitere Eigenschaft als relevant erweisen, müsste das Team begründen, weshalb sie in die Entscheidung aufgenommen wird. Die Prüfung ist damit offen für Erkenntnisse, aber nicht beliebig. Bislang liegt weder ein abgeschlossener Vergleich noch eine Freigabe des Ersatzes vor. Der Vorschlag bezeichnet eine Möglichkeit, deren Eignung sich erst im vorgesehenen Arbeitsgang zeigen soll. Für diesen Arbeitsgang ist eine Vergleichsanordnung geplant. Die bisherige und die vorgeschlagene Lichtquelle sollen nacheinander in derselben räumlichen Geometrie betrieben werden: mit gleichen Abständen zur Wand, gleicher Ausrichtung und unveränderten Positionen der betrachteten Flächen. Auch die Helligkeit der Umgebung soll während des Vergleichs gleich bleiben. Würde man zugleich die Lichtquelle und die Raumbeleuchtung ändern, ließe sich ein veränderter Eindruck schwerer einer Ursache zuordnen. Die konstanten Bedingungen sollen die Unterschiede zwischen den Lichtquellen deutlicher unterscheidbar machen. Sie bilden keine Behauptung, dass bereits etwas Bestimmtes beobachtet worden sei. Erst nach der Durchführung wird sich beschreiben lassen, welche Unterschiede unter diesen Bedingungen tatsächlich auftreten. Die geplante Anordnung konzentriert sich auf eine begrenzte Frage. Sie nimmt dem Team nicht die Aufgabe ab, anschließend die gesamte Installation im vorgesehenen Raum zu beurteilen. Ein Bauteilvergleich und die Betrachtung des Werkes betreffen unterschiedliche Zusammenhänge. Deshalb sollen im Arbeitsprotokoll auch die Bedingungen stehen, unter denen eine Beobachtung entstanden ist. Eine Aussage über einen Lichtsaum im Vergleichsaufbau darf später nicht so gelesen werden, als beschreibe sie bereits jeden möglichen Standort. Der Wert des Vorgehens liegt in der nachvollziehbaren Zuordnung: Was wurde unter welchen Umständen betrachtet, und welchen Teil der Entscheidung kann diese Betrachtung begründen? Neben den materiellen und bildlichen Quellen stehen zwei Texte von Mara Seidel. In einer frühen Arbeitsanweisung erläuterte die Künstlerin, wie die Linien bei der Montage zueinander einzurichten seien und worauf sie beim dunklen Streifen besonderen Wert lege. Viele Jahre später verfasste sie für einen Rückblick auf ihr Schaffen eine Darstellung der Installation. Darin hob sie hervor, welche Rolle der Durchgang durch die Halle für ihre damalige Arbeit gespielt habe. Die Werkstatt berücksichtigt beide Texte. Bei der späteren Darstellung hält sie jedoch Entstehungszeit und Anlass mit fest: Seidel blickte auf eine abgeschlossene Werkphase zurück und erläuterte sie für einen Überblick über ihre künstlerische Entwicklung. Diese spätere Perspektive kann Zusammenhänge sichtbar machen, die eine praktische Montageanweisung nicht ausführt. Zugleich ist sie unter anderen Voraussetzungen entstanden. Das Team liest sie deshalb gemeinsam mit der frühen Anweisung und prüft jeweils, ob eine Aussage einen damaligen Arbeitsschritt erläutert oder eine spätere Einordnung formuliert. Die Urheberschaft allein beseitigt die zeitliche Distanz nicht. Für eine nachvollziehbare Entscheidung muss erkennbar bleiben, welches Dokument welchen Beitrag leistet. So kann der Rückblick die Lektüre der früheren Unterlagen vertiefen, ohne deren konkrete Angaben stillschweigend zu ersetzen. Wo beide Texte unterschiedliche Fragen beantworten, werden sie auch nicht künstlich zu einer einzigen Anweisung zusammengezogen. Aus dieser Arbeit mit unterschiedlich weit reichenden Quellen folgt eine praktische Entscheidung für die Montage des Ersatzteils. Vorgesehen ist eine lösbare Verbindung. Das Bauteil soll sich später wieder herausnehmen lassen, ohne die angrenzenden erhaltenen Teile wesentlich zu verändern. Ausschlaggebend ist dabei die Möglichkeit, dass zusätzliche Unterlagen die heutige Beurteilung verändern könnten. Wenn etwa eine bislang unbekannte Montageaufzeichnung eine andere Ausführung belegt, soll ein erneuter Austausch möglich bleiben. Die Verbindung wird also gerade deshalb lösbar geplant, weil das Team mit einer begründeten Revision seiner eigenen Entscheidung rechnet. Die gegenwärtig beste Lösung soll eine spätere, besser belegte Lösung nicht unnötig erschweren. Diese Vorsorge verlangt zusätzliche Sorgfalt im Detail. Eine abnehmbare Befestigung muss im Betrieb verlässlich sein und darf die festgelegte Anordnung nicht verändern. Lösbarkeit ist somit eine Eigenschaft, die mit den übrigen Anforderungen vereinbart werden muss. Im Arbeitsprotokoll wird festgehalten, wo der Ersatz beginnt, welche Anschlüsse dazugehören und wie er wieder entfernt werden kann. Künftige Bearbeitende sollen nicht erst durch Ausprobieren herausfinden müssen, welche Teile miteinander verbunden wurden. Die Dokumentation erläutert auch den Grund der gewählten Verbindung. Damit bleibt die Möglichkeit zur Änderung an eine konkrete Frage gebunden und wird nicht zu einem bloßen Versprechen allgemeiner Flexibilität. Ein besonders empfindliches Originalelement wird unterdessen in der Installation belassen. Für die Dauer der Ausstellung sieht das Museum einen begrenzten Betrieb dieses erhaltenen Bestandteils vor: Er wird nur zu den angekündigten Vorführzeiten eingeschaltet. Wer die Arbeit in diesem Zustand sehen möchte, kann sich nach diesen Zeiten richten. Die Regelung bezieht sich auf dieses Originalelement während der Ausstellung; die Vorführung wird entsprechend erläutert. Außerhalb dieser Termine bleiben sein Einbau und seine Position sichtbar, während es selbst nicht arbeitet. Damit wird auch für das Publikum erkennbar, dass die Erhaltung eines vorhandenen Teils und seine uneingeschränkte Nutzung unterschiedliche Anforderungen stellen können. Die begrenzte Einschaltung ist Teil der konkret vorgesehenen Präsentation. Sie erlaubt, das empfindliche Original in den Zusammenhang des Werkes einzubeziehen und den Betrieb dennoch zeitlich einzugrenzen. Das Museum muss dafür die Vorführzeiten und den jeweils sichtbaren Zustand verständlich vermitteln. Ein Besuch außerhalb der Vorführung zeigt einen anderen Betriebszustand als ein Besuch währenddessen. Diese Differenz soll weder versteckt noch durch eine ungenaue Beschreibung eingeebnet werden. Zur restauratorischen Entscheidung gehört insofern auch, ihre Konsequenz für die Begegnung mit dem Werk lesbar zu machen. Das Publikum sieht nicht einfach einen zeitlosen Endzustand, sondern eine unter benannten Bedingungen eingerichtete Präsentation. Mit der Wiederaufstellung wäre die Arbeit der Werkstatt vorläufig abgeschlossen, ihre Begründung jedoch nicht für alle Zukunft gesichert. Ein später zugänglicher Brief, eine neu erschlossene Aufnahme oder ein bislang übersehenes Arbeitsblatt könnte die Gewichtung der vorhandenen Hinweise verschieben. Dann wäre die Restaurierung erneut zu betrachten, selbst wenn sämtliche Teile weiterhin genauso funktionieren wie am Tag der Eröffnung. Der Anlass läge in diesem Fall im veränderten Kenntnisstand. Gerade deshalb hält das Team fest, auf welchen Unterlagen seine Entscheidungen beruhen und wo deren Reichweite endet. Was heute nachvollziehbar eingerichtet wird, kann morgen einer anderen Beurteilung bedürfen. Sorgfältige Restaurierung macht diese Möglichkeit nicht unsichtbar, sondern erhält die Voraussetzungen dafür, ihr begründet nachzugehen.

Beispiel

0. Welche Aussage über die Installation trifft zu?

a) Mara Seidel entwarf sie ursprünglich für eine schmale Eingangshalle.

b) Mara Seidel entwickelte sie für den Ausstellungsraum des Museums.

c) Mara Seidel konzipierte sie als einzelne durchgehende Lichtfläche.

Lösung zum Beispiel: a

6. Welche Aufgabe hat die Bestandsaufnahme im beschriebenen Restaurierungsprojekt?

a) Sie legt fest, welche Veränderungen als Bestandteil der Werkgeschichte erhalten bleiben sollen.

b) Sie hält den vorhandenen Zustand fest, bevor über den Umgang mit einzelnen Veränderungen entschieden wird.

c) Sie rekonstruiert den ursprünglichen Zustand, der anschließend als verbindliches Restaurierungsziel gilt.

7. Weshalb reicht der überlieferte Bauplan für die erneute Einrichtung der Lichtinstallation nicht aus?

a) Er beschreibt die Anordnung der Bauteile, lässt aber die später vor Ort vorgenommene Abstimmung offen.

b) Er dokumentiert die spätere Abstimmung, lässt aber die ursprüngliche Anordnung der Bauteile offen.

c) Er beschreibt die Anordnung und Abstimmung, lässt aber die Zuordnung zum ausgestellten Werk offen.

8. Wie werden die vorhandenen Fotografien im Projekt verwendet?

a) Sie dienen nach dem Abgleich untereinander als verbindliche Vorlage für die Leuchtintensität.

b) Sie erlauben die Bestimmung der Lichtfarbe, während die räumliche Anordnung aus anderen Unterlagen hervorgehen muss.

c) Sie geben Hinweise auf räumliche Beziehungen, während ihre Farbwiedergabe nur eingeschränkt herangezogen wird.

9. Welche Unterscheidung trifft das Projektteam bei den Bauteilen?

a) Für die sichtbaren Elemente ist die konkrete Gestalt maßgeblich; bei verdeckten Versorgungsteilen steht die vereinbarte Funktion im Vordergrund.

b) Für die sichtbaren Elemente ist die Lichtleistung maßgeblich; bei verdeckten Versorgungsteilen steht die ursprüngliche Bauweise im Vordergrund.

c) Für die sichtbaren Elemente ist der Herstellungszeitpunkt maßgeblich; bei verdeckten Versorgungsteilen steht ihre spätere Zugänglichkeit im Vordergrund.

10. Unter welcher Voraussetzung kommt die vorgesehene Ersatzkomponente zum Einsatz?

a) Sie wird eingesetzt, sobald ihre technischen Anschlusswerte mit denen des bisherigen Bauteils übereinstimmen.

b) Sie wird eingesetzt, sobald ihr Erscheinungsbild bei unveränderter Versorgung dem bisherigen Bauteil entspricht.

c) Sie wird eingesetzt, wenn beide Prüfungen bestätigen, dass sie technisch geeignet ist und die festgelegten Merkmale der Lichtwirkung wahrt.

11. Wie ist der geplante Vergleichsaufbau angelegt?

a) Die alte und die neue Lichtquelle werden in unterschiedlich gestalteten Räumen auf ihre jeweilige Gesamtwirkung hin verglichen.

b) Die alte und die neue Lichtquelle werden bei wechselnder Umgebungshelligkeit eingesetzt, um ihren jeweiligen Optimalzustand zu bestimmen.

c) Die alte und die neue Lichtquelle werden bei gleicher Geometrie und Umgebungshelligkeit verglichen, um Unterschiede gezielt zuzuordnen.

12. Wie wird die spätere Äußerung der Künstlerin berücksichtigt?

a) Sie ersetzt die frühere Arbeitsanweisung und bildet damit die alleinige Grundlage der Wiederherstellung.

b) Sie ergänzt die frühere Arbeitsanweisung, wobei der zeitliche Abstand und der Anlass der Äußerung mitberücksichtigt werden.

c) Sie wird als persönliche Erinnerung archiviert, bleibt aber außerhalb der Begründung restauratorischer Entscheidungen.

13. Warum bevorzugt das Team die lösbare Verbindung?

a) Sie ermöglicht es, die Komponente für den Transport getrennt zu verpacken und am Ausstellungsort wieder anzuschließen.

b) Sie ermöglicht es, benachbarte Bauteile für Wartungsarbeiten leichter zugänglich zu machen und anschließend wieder zusammenzufügen.

c) Sie ermöglicht es, die jetzige Entscheidung bei neuen Erkenntnissen zu überprüfen und die Komponente erneut auszutauschen.

14. Was gilt für die vorgesehenen Betriebszeiten?

a) Die Begrenzung betrifft die gesamte Installation während der Einrichtungsphase und entfällt mit Ausstellungsbeginn.

b) Die Begrenzung betrifft die empfindliche Originalkomponente im Ausstellungsbetrieb und wird durch angekündigte Vorführzeiten umgesetzt.

c) Die Begrenzung betrifft die Ersatzkomponente im Ausstellungsbetrieb und wird nach Abschluss ihrer Erprobung aufgehoben.

15. Welche Aussage trifft der Artikel über die spätere Neubewertung der Restaurierung?

a) Sie setzt voraus, dass die eingesetzten Komponenten bereits erkennbare Funktionsverluste aufweisen.

b) Sie ist für den Zeitpunkt vorgesehen, an dem die Installation an einen anderen Ausstellungsort gelangt.

c) Sie kann durch neue Unterlagen erforderlich werden, auch wenn die Installation technisch unverändert funktioniert.

Leseverstehen, Teil 3

Lesen Sie den Text und beantworten Sie die Fragen 16 bis 25. Ordnen Sie jeder Frage den passenden Abschnitt a bis m zu. Markieren Sie x, wenn kein Abschnitt passt.

Ein Abschnitt kann zu mehreren Fragen passen. Für eine oder mehrere Fragen kann ein passender Abschnitt fehlen.

Was an einer leeren Wand bleibt

a Vor einer Wand, an der gestern noch eine Lichtarbeit hing, treffen drei alte Bekannte ein. Die Neugier beugt sich vor, sucht nach Befestigungsspuren und möchte wissen, was hier gewesen ist. Die Gewohnheit greift zunächst nach ihrem Schlüsselbund; sie hat den Umweg um die vorspringende Halterung noch im Körper. Die Empörung kommt etwas später, stellt ihre Tasche ab und verlangt einen Namen, an den sie ihre Beschwerde richten kann. Jede der drei beansprucht, besonders aufmerksam zu sein. Doch während die eine das Verschwundene gerade erst entdeckt, muss die andere erst bemerken, wie lange sie damit gelebt hat. b Mit der Entfernung eines Gegenstands endet seine Anwesenheit an einem Ort, aber nicht unbedingt seine Zugehörigkeit zu dessen Geschichte. Wer später vorbeikommt, kann etwas sehen, das nicht mehr da ist: eine frühere Kontur, einen Abstand, einen hellen Fleck im abendlichen Blick aus dem Bus. Solche Erinnerungen sind keine verkleinerten Ersatzgegenstände. Sie verändern sich mit den Situationen, in denen sie auftauchen. Die leere Wand kann beim ersten Wiedersehen schmerzlich wirken und Monate später nur beiläufig auffallen. Daraus folgt weder, dass der frühere Schmerz unecht war, noch, dass die beiläufige Erinnerung nichts mehr bedeutet. Das Verhältnis zum Ort setzt sich unter veränderten Voraussetzungen fort. c Eine Person aus dem Nachbarhaus mochte die grellen Schleifen an dieser Wand nie. Sie erschienen ihr aufdringlich, und auch nach Jahren fand sie ihre Form misslungen. Trotzdem fehlt ihr seit der Entfernung etwas beim abendlichen Heimkommen. Die Schleifen waren schon da, als die Kinder noch abgeholt werden mussten, und noch da, als sich der Tagesablauf längst verändert hatte. In ihrem Bericht erhält die Ablehnung der Form ebenso viel Platz wie das Bedauern über den Verlust. Beides gehört zu derselben Erfahrung. Man muss ihr kein verborgenes Geschmacksurteil unterschieben, um zu verstehen, weshalb ein ungeliebter Anblick ein Stück Verlässlichkeit enthalten konnte. d Vor dem Abbau verabredeten sich andere Menschen schlicht bei den hellen Schleifen. Wer zum ersten Mal kam, bekam die Anweisung, an der Bäckerei vorbeizugehen und dort zu warten, wo das Licht um die Ecke bog. Dass diese Richtungsangabe auf eine künstlerische Arbeit verwies, spielte bei den Verabredungen keine Rolle; manche Beteiligten erfuhren es erst später. Sie hätten weder einen Werktitel noch eine Auskunft über die Entstehung geben können. Den Treffpunkt fanden sie ohne Schwierigkeiten. An einem regnerischen Nachmittag bedeutete die Anlage für sie vor allem, dass niemand lange erklären musste, auf welcher Seite des Gebäudes die anderen standen. e Wer solche Berichte erst nach einem ausformulierten Urteil über Komposition oder Ausdruck zulassen will, macht die öffentliche Bedeutung eines Werkes unnötig schmal. Dann müsste jede Erfahrung zunächst eine kunstkritische Prüfung bestehen, bevor sie überhaupt zur Sprache kommen dürfte. Eine Beschreibung des Heimwegs oder einer vertrauten Bewegung ist jedoch kein mangelhaft geratener Ausstellungstext. Sie antwortet auf eine andere Frage. Eine Diskussion, die dafür kein Gehör hat, verliert gerade jene Beziehungen, die im gemeinsamen Raum entstehen können. Fachliche Begriffe bleiben hilfreich; sie werden bloß zum schlechten Zugangskriterium, sobald die Fähigkeit, sie zu verwenden, darüber entscheidet, welche Erfahrung überhaupt zählt. f Auch innerhalb einer einzelnen Lebensgeschichte bleibt die Beziehung zu einem Werk beweglich. Ein zunächst auffälliges Objekt kann später im Hintergrund verschwinden und bei einer Rückkehr plötzlich wieder wichtig werden. Vielleicht erinnert es an eine Arbeitsstelle, von der man damals möglichst schnell wegwollte, und Jahre später an Menschen, die man dort kennenlernte. Der Gegenstand muss sich dafür nicht verändert haben. Es genügt, dass die eigene Vergangenheit anders gelesen wird. Deshalb wäre es verkürzend, jede gegenwärtige Erinnerung als unveränderten Rest eines früheren Erlebnisses zu behandeln. Menschen erzählen auch davon, was ihnen ein Ort erst nachträglich geworden ist, und dürfen dabei frühere Einschätzungen hinter sich lassen. g Im Galerieraum sitzen bei einem Gesprächsabend diejenigen zusammen, die auch zu den Ausstellungen und Werkgesprächen kommen. Sie sprechen über die Stellung der entfernten Lichtarbeit im Programm und über andere Arbeiten, die sie dort gesehen haben. Eine Woche später stehen zwei Beteiligte mit einer Mappe am früheren Standort. Während sie Bilder betrachten, bleibt jemand mit einem Einkaufstrolley stehen und erzählt von den Abenden nach dem Spätdienst. Ein Lieferdienst hält kurz an; die fahrende Person erinnert sich an Spiegelungen im Fenster gegenüber. Beide waren beim Gesprächsabend nicht dabei. Zwischen den Bemerkungen werden Waren abgeladen, Wege erklärt und ein Einkauf weitergezogen. h Eine Nachbarschaftsinitiative wollte diese verstreuten Erinnerungen festhalten. Ihre erste Einladung nannte den Titel „Abendfuge“ und bat um persönliche Erlebnisse mit dem Werk. Darauf gingen keine verwertbaren Erinnerungen ein; einzelne Rückfragen betrafen nur die Bedeutung des unbekannten Titels. Beim nächsten Aufruf beschrieb die Initiative die leuchtenden Schleifen an der Ecke neben der Bäckerei und fügte eine Ansicht der Wand hinzu. Nun kamen Berichte über das Warten nach Ladenschluss und den Blick aus gegenüberliegenden Wohnungen. Die erste Einladung hatte einen Namen vorausgesetzt, den die Angesprochenen für ihre Erlebnisse nicht gebraucht hatten. Erst die überarbeitete Beschreibung verband den Aufruf mit den Situationen, von denen sie erzählen konnten. i Wie könnte eine solche Sammlung am Ort sichtbar werden? Denkbar wäre eine kleine Hörstation mit verschiedenen Berichten, ebenso eine wechselnde Projektion oder eine Markierung, die den früheren Umriss nur andeutet. Auch eine zeitweilig unbespielte Wand kann eine bewusste Form des Umgangs sein. Jede Möglichkeit richtet die Aufmerksamkeit anders aus: auf Stimmen, auf Gestalt, auf eine Unterbrechung im Stadtbild. Keine lässt sich allein daraus ableiten, dass Erinnerungen vorhanden sind. Zwischen dem Wunsch, etwas festzuhalten, und der Wahl einer konkreten Form liegt eine eigene Entscheidung. Wer diese überspringt, behandelt Erinnerung wie einen fertigen Auftrag, obwohl sie zunächst sehr unterschiedliche Anliegen versammelt. j Dabei verdient die Zusammensetzung einer öffentlichen Erinnerungssammlung besondere Aufmerksamkeit. Viele Einträge können von wenigen Menschen stammen: Jemand schickt mehrere Bilder, ergänzt später eine Geschichte und meldet sich bei jeder neuen Veranstaltung erneut. Andere bewahren eine ebenso deutliche Erinnerung, ohne je einen Beitrag einzureichen. Die Zahl öffentlich vorgetragener Erinnerungen sagt deshalb für sich genommen nicht, wie viele Menschen in der Bevölkerung eine solche Erinnerung teilen. Ein häufig wiederholter Bericht kann besonders sichtbar werden, ohne besonders weit verbreitet zu sein. Das mindert seinen persönlichen Wert nicht. Es begrenzt lediglich, was man aus seiner häufigen Präsenz über die übrigen Menschen ableiten kann. k Selbst wer dieselbe Geschichte mit einem Ort verbindet, kann eine andere Form des Gedenkens bevorzugen. Für die einen würde eine wiederkehrende Projektion die frühere Erfahrung zugänglich machen; für andere würde sie gerade die Veränderung verdecken, die sie für erzählenswert halten. Ein neuer Gegenstand wiederum kann als Einladung oder als vorschneller Abschluss erscheinen. Solche Unterschiede müssen nicht auf unvereinbaren Erinnerungen beruhen. Sie können daraus entstehen, dass Menschen von einer öffentlichen Markierung Verschiedenes erwarten: Wiedererkennen, Erklärung, Gelegenheit zum Gespräch oder einen sichtbaren Abstand zur Vergangenheit. Ein gemeinsames Erlebnis liefert daher noch keine fertige gemeinsame Gestaltung. Auch nach ausführlichem Erzählen kann diese Frage strittig bleiben. l Besonders eindrucksvoll geraten die Trauerreden, wenn neben dem verschwundenen Werk auch die Namen der Redenden zuverlässig im Gedächtnis bleiben. Welch ein Glück, dass die Kameras gerade dann eintreffen, wenn die Sorge um die gemeinsame Vergangenheit ihren schönsten Satz erreicht. Auf den Bildern ist jedenfalls gut zu erkennen, wer sich ihrer angenommen hat. Weniger deutlich bleibt, für wen dabei gesprochen wird. Haben die abwesenden Bewohnerinnen und Bewohner diesen Auftrag erteilt? Und darf das Schweigen der übrigen ohne Weiteres als Zustimmung mitgeführt werden? Die Lautstärke einer Klage mag ihre Dringlichkeit ausdrücken. Ob sie zugleich zur Vertretung aller berechtigt, wäre damit noch zu klären. m Vielleicht lässt sich an der leeren Wand vor allem lernen, mehrere Zeiten nebeneinander auszuhalten. Da ist die Zeit des Werkes, die Zeit der jeweiligen Begegnung und diejenige, in der jemand davon erzählt. Sie müssen nicht zu einer einzigen Geschichte geglättet werden. Ein öffentlicher Raum besteht auch aus Beziehungen, die sich nur teilweise überschneiden und manchmal erst nach einer Veränderung bemerkbar werden. Was davon künftig sichtbar bleiben soll, lässt sich weder dem verschwundenen Gegenstand noch einer einzelnen Erinnerung vollständig entnehmen. Die Frage bleibt offen genug, um neue Erzählungen aufzunehmen, und konkret genug, um bei dieser Wand, diesen Wegen und diesen Menschen zu beginnen.

16. In welchem Abschnitt wird beschrieben, dass ein Kunstwerk im Alltag als Orientierungspunkt diente, ohne dabei ausdrücklich als Kunst wahrgenommen zu werden?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

17. In welchem Abschnitt werden unterschiedliche Formen öffentlicher Aufmerksamkeit als handelnde Personen dargestellt?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

18. In welchem Abschnitt wird die öffentliche Selbstdarstellung beim Beklagen eines Kunstverlusts ironisch kommentiert?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

19. In welchem Abschnitt wird ausdrücklich zwischen der Häufigkeit öffentlich geäußerter Erinnerungen und der Verbreitung einer Erinnerung in der Bevölkerung unterschieden?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

20. In welchem Abschnitt lässt die Darstellung Verständnis dafür erkennen, dass Menschen einem Kunstwerk verbunden sein können, obwohl sie dessen Gestaltung ablehnen?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

21. In welchem Abschnitt wird ein zunächst erfolgloser Versuch beschrieben, Erinnerungen an ein verschwundenes Kunstwerk zu sammeln?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

22. In welchem Abschnitt wird Zurückhaltung gegenüber dem Anspruch erkennbar, stellvertretend für sämtliche Betroffenen über einen Kunstverlust zu sprechen?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

23. In welchem Abschnitt wird die Vorstellung kritisiert, nur ausdrücklich formulierte Kunsturteile seien für die Bedeutung eines Werkes im öffentlichen Raum relevant?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

24. In welchem Abschnitt wird berichtet, dass eine repräsentative Befragung den Vorrang der Wiederherstellung vor einer Neugestaltung ergeben hat?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

25. In welchem Abschnitt legt ein Beispiel nahe, dass schon die Wahl des Gesprächsortes beeinflusst, wessen Beziehung zu einem Kunstwerk sichtbar wird?

a) Abschnitt a

b) Abschnitt b

c) Abschnitt c

d) Abschnitt d

e) Abschnitt e

f) Abschnitt f

g) Abschnitt g

h) Abschnitt h

i) Abschnitt i

j) Abschnitt j

k) Abschnitt k

l) Abschnitt l

m) Abschnitt m

x) Kein passender Abschnitt

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