
Paper 1
telc C2 · Reading
Zusammenhang braucht mehr als Fläche
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Hinweise
Bewahren Sie die Lesetexte für den anschließenden Schriftlichen Ausdruck auf.
Leseverstehen, Teil 1
Lesen Sie die Abschnitte z bis e. Ordnen Sie die Absätze a bis e den Positionen 1 bis 5 zu. Verwenden Sie jeden Absatz genau einmal.
Achten Sie auf Rückverweise und die Entwicklung des Gedankengangs.
Die Lesetexte stehen später für den Schriftlichen Ausdruck wieder zur Verfügung.
Zusammenhang braucht mehr als Fläche
z Ein Schutzgebiet lässt sich auf einer Verwaltungskarte als geschlossene Fläche darstellen. Was innerhalb seiner Grenze liegt, untersteht bestimmten Regeln; was außerhalb liegt, gehört zunächst zu einem anderen Zuständigkeitsbereich. Für die Lebensmöglichkeiten einer Art ist diese Unterscheidung jedoch nicht notwendig ausschlaggebend. Entscheidend kann vielmehr sein, ob räumlich getrennte Orte tatsächlich füreinander erreichbar bleiben. Neben die administrative Geschlossenheit tritt deshalb ein anderer Begriff: die funktionale Vernetzung. a Solche Vereinbarungen lassen sich angesichts dieser auseinanderliegenden Zeitpläne nicht parzellenweise unabhängig voneinander erfüllen. Bleibt ein Durchgang auf einem Grundstück offen, während das anschließende bereits anders genutzt wird, ist die zugesicherte Verbindung unterbrochen. Erforderlich sind daher abgestimmte Zuständigkeiten für Freigabe, Kontrolle und gegebenenfalls kurzfristige Nachbesserung. Einzelne Beteiligte können ihre jeweiligen Zusagen gewissenhaft einhalten und dennoch das gemeinsame Ziel verfehlen. Was dann fehlt, ist ein Verfahren, in dem die getrennten Entscheidungen rechtzeitig zusammengeführt werden. b Mit ihr ist gemeint, dass beispielsweise ein Rückzugsort und ein räumlich davon entferntes Nahrungsangebot im tatsächlichen Bewegungsraum der betreffenden Tiere miteinander verbunden sind. Zwei nahe gelegene Flächen können durch eine unüberwindbare Barriere getrennt sein, während weiter entfernte über geeignete Zwischenräume erreichbar bleiben. Eine naheliegende planerische Antwort besteht darin, die benötigten Verbindungen ebenso dauerhaft zu sichern wie die Schutzflächen selbst: als durchgehende Streifen, die zwischen ihnen verlaufen und ständig dieselbe Verbindungsaufgabe übernehmen. c Eine nur zeitweise benötigte Durchgängigkeit ließe sich durch Vereinbarungen gewährleisten, nach denen ausgewählte Zwischenflächen während festgelegter Zeitfenster verfügbar bleiben. Außerhalb dieser Fristen könnten dort andere, mit der zeitweiligen Verbindung vereinbare Nutzungen stattfinden. Die räumliche Festlegung erhielte damit eine zeitliche Ergänzung. Allerdings wären die Fristen aus den jeweiligen Lebensabläufen der Arten herzuleiten. Der so entstehende ökologische Kalender deckt sich nicht ohne Weiteres mit den Arbeitsrhythmen der Betriebe, die diese Flächen bewirtschaften. d Ein solches Abstimmungsverfahren könnte in einem gemeinsam geführten Kalender bestehen. Die Schutzgebietsverwaltung benennt darin die fachlich begründeten Zeitfenster, die Flächenverwaltung hält die vereinbarte Verfügbarkeit fest, und die zuständige Gebietsbetreuung meldet Hindernisse sowie deren Beseitigung zurück. Änderungen werden an alle betroffenen Stellen weitergegeben, bevor sie eine Verbindung unterbrechen. Damit wäre der Schutz nicht allein durch Grenzen auf einer Karte beschrieben. Zum Zusammenhang der Flächen käme die Verlässlichkeit einer Verwaltungspraxis, die diesen Zusammenhang über wechselnde Nutzungen hinweg aufrechterhält. e Dieses Streifenmodell setzt allerdings voraus, dass die zu verbindenden Orte und die dazwischen benötigten Wege einigermaßen beständig sind. Wechseln Aufenthaltsräume mit den Jahreszeiten, kann eine dauerhaft freigehaltene Trasse an der zeitweilig entscheidenden Verbindung vorbeiführen. Die planerische Aufgabe verändert sich dadurch: Nicht jede mögliche Route muss jederzeit verfügbar sein. Zu klären ist vielmehr, wie ein räumlicher Zusammenhang gerade während jener begrenzten Phasen gesichert werden kann, in denen er gebraucht wird.
Beispiel
0. Position 0: Absatz z
1. Fortsetzung des Textes
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
2. Fortsetzung des Textes
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
3. Fortsetzung des Textes
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
4. Fortsetzung des Textes
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
5. Fortsetzung des Textes
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
Leseverstehen, Teil 2
Lesen Sie den Text und lösen Sie die Aufgaben 6 bis 15. Markieren Sie jeweils die richtige Lösung a, b oder c auf dem Antwortbogen.
Unterscheiden Sie berichtete Befunde, Vermutungen, Zwecke und noch offene Fragen.
Was eine Veränderung beweist
Auf dem Tisch liegen ein Gebietsplan, eine Beschreibung der vorgesehenen Eingriffe und ein noch leeres Beobachtungsprotokoll. Bevor die erste Maßnahme beginnt, muss entschieden werden, woran ihr Erfolg später erkennbar sein soll. Schon diese Reihenfolge ist aufschlussreich: Wer erst nach Abschluss der Arbeiten nach geeigneten Anzeichen sucht, kennt womöglich bereits Veränderungen, die sich besonders eindrucksvoll darstellen lassen. Eine begründete Bewertung beginnt deshalb mit einer Frage, die zunächst unscheinbar wirkt: Welche Beobachtung würde unsere Erwartung bestätigen, und welche würde uns veranlassen, sie zu überprüfen? Um die Schwierigkeiten dieser Aufgabe auseinanderzuhalten, soll hier ein Gedankenexperiment dienen. Wir betrachten ein Schutzgebiet, in dem bestimmte Eingriffe geplant sind, und eine zweite Fläche, die zunächst wie bisher genutzt wird. Beide werden beobachtet. Aufgezeichnet werden könnten etwa das Vorkommen ausgewählter Arten und Merkmale ihrer Aufenthaltsorte. Die zweite Fläche erhält ihre Bedeutung durch eine Frage, die sich innerhalb des Schutzgebiets allein kaum beantworten lässt: Welcher Anteil einer dort festgestellten Veränderung geht auf die Eingriffe zurück? Schließlich können sich Bedingungen auch ohne diese Eingriffe ändern. Ein besonders trockener Sommer betrifft möglicherweise beide Flächen, während die neue Bewirtschaftung nur auf einer von ihnen stattfindet. Die Gegenüberstellung soll also helfen, den Beitrag der Maßnahmen zu bestimmen. Dafür muss die Vergleichsfläche fachlich begründet ausgewählt werden. Eine ähnliche Größe mag praktisch nützlich sein, reicht als Begründung aber kaum aus, wenn die Lebensbedingungen völlig verschieden sind. Ebenso wäre zu überlegen, welche Einflüsse beide Flächen gemeinsam betreffen könnten und welche nur eine von ihnen erreichen. Das Gedankenexperiment liefert darüber noch keine Ergebnisse. Es beschreibt eine Untersuchungsidee, deren Aussagekraft davon abhängt, wie sorgfältig solche Voraussetzungen geprüft und die verbleibenden Unterschiede berücksichtigt werden. Diese Prüfung würde zweckmäßigerweise schon vor dem ersten Eingriff einsetzen. Über einen vorgelagerten Zeitraum hinweg wären auf beiden Flächen wiederholt Beobachtungen zu sammeln. An diesen früheren Verläufen ließe sich beurteilen, ob gemeinsame Einflüsse bisher mit ähnlichen Veränderungen einhergingen. Reagieren die beiden Flächen beispielsweise schon vor Beginn der Maßnahme ganz unterschiedlich auf denselben Witterungsverlauf, muss das beim späteren Vergleich berücksichtigt werden. Die Beobachtung der Vorgeschichte ist damit eine vorgeschlagene Absicherung des Vergleichs: Sie macht dessen Voraussetzungen einer Prüfung zugänglich, statt ihre Gültigkeit lediglich aus dem ähnlichen Aussehen zweier Gebiete abzuleiten. Ein solcher Vorlauf verlangt Geduld. Er verschiebt den Augenblick, in dem sich eine anschauliche Erfolgsgeschichte erzählen lässt, und produziert zunächst Unterlagen über einen Zustand, den man gerade verändern möchte. Trotzdem wäre diese Zeit nicht bloß eine Wartezeit. Ohne sie bliebe offen, ob ein später auseinanderlaufender Verlauf tatsächlich neu ist oder eine ältere Entwicklung fortsetzt. Auch die Wahl des Beginns verdient deshalb eine Begründung. Ein zufällig außergewöhnlicher Ausgangszustand kann jede folgende Entwicklung größer erscheinen lassen, als sie im Zusammenhang einer längeren Beobachtung wäre. Selbst wenn der räumliche Vergleich überzeugend vorbereitet ist, bleibt eine weitere Schwierigkeit: Die Zahl der Beobachtungen und die Zahl der beobachtbaren Lebewesen sind verschiedene Größen. Nehmen wir für einen weiteren Schritt unseres Gedankenexperiments ausdrücklich an, der Bestand einer Art bleibe unverändert. Zugleich würden zusätzliche Menschen das Gebiet besuchen, länger beobachten und mehr ihrer Sichtungen melden. In diesem Fall gingen mehr Berichte ein, obwohl kein einziges Tier zum Bestand hinzugekommen wäre. Die zusätzliche Aktivität hätte die Gelegenheit zum Entdecken vergrößert. Wer allein die eingegangenen Meldungen nebeneinanderlegte, würde eine Änderung der Erfassung mit einer Änderung des Bestands verwechseln. Das Beispiel behauptet keinen tatsächlichen Befund. Es hält eine Größe absichtlich konstant, um die Wirkung einer anderen sichtbar zu machen. Im praktischen Beobachten sind diese Größen gerade nicht bequem voneinander getrennt. Ein häufigerer Nachweis kann unterschiedliche Ursachen haben, die zunächst auseinandergehalten werden müssen. Nützlich wären deshalb Angaben darüber, wie lange gesucht wurde, welche Strecken begangen wurden und unter welchen Bedingungen die Beobachtung stattfand. Auch ein sorgfältig protokollierter Besuch ohne Nachweis kann zur Einordnung beitragen. Die bloße Abwesenheit einer Meldung lässt dagegen offen, ob erfolglos gesucht oder überhaupt nicht beobachtet wurde. An dieser Stelle kommen Aufzeichnungen freiwillig Mitwirkender ins Spiel. Sie können Hinweise auf Orte geben, die ein kleines hauptamtliches Team selten aufsucht, und Aufmerksamkeit auf auffällige Veränderungen lenken. Für den hier entworfenen Vergleich zwischen Flächen sollen aus diesem Bestand allerdings nur solche Einträge verwendet werden, bei denen der jeweilige Beobachtungsaufwand dokumentiert ist. Erst diese Begleitangaben erlauben es, Unterschiede der Erfassung in die Gegenüberstellung einzubeziehen. Die Voraussetzung betrifft ausdrücklich diese vergleichende Verwendung. Ein einzelner Fund ohne Zeitprotokoll kann weiterhin Anlass sein, einen Ort genauer anzusehen oder eine fachliche Rückfrage zu stellen. Eine gute Einladung zur Mitarbeit würde diese verschiedenen Verwendungszwecke verständlich erläutern. Wer einen bemerkenswerten Fund mitteilt, sollte wissen, ob lediglich eine Ortsangabe benötigt wird oder ob zusätzlich eine vollständige Begehung mit festgehaltener Dauer erwünscht ist. Beides kann sinnvoll sein, verlangt aber eine andere Art der Dokumentation. Die Leitung müsste die benötigten Angaben so früh erklären, dass sie bei der Beobachtung tatsächlich erhoben werden können. Im Nachhinein lässt sich aus einer präzisen Artenbeschreibung kaum zuverlässig rekonstruieren, wie lange vor dem Fund gesucht wurde. Die Qualität des Vergleichs beginnt deshalb bereits bei der Gestaltung des Meldewegs. Auch Geräte könnten Beobachtungen beisteuern. Denkbar wären etwa Aufnahmen von Geräuschen, die während festgelegter Zeitabschnitte entstehen. Bei umfangreichem Material ließe sich die Sichtung arbeitsteilig organisieren: Zunächst würde eine automatische Auswahl diejenigen Aufnahmen markieren, in denen möglicherweise relevante Lautfolgen vorkommen. Anschließend erhielten fachlich qualifizierte Personen diese ausgewählten Ausschnitte und überprüften, welcher Art die Laute zuzuordnen sind. Die Reihenfolge ist wesentlich. Die Markierung stellt Material für die anschließende Prüfung bereit; erst nach dieser Prüfung liegt die kontrollierte Artzuordnung vor, die in die weitere Auswertung eingehen soll. Dieser Arbeitsgang benötigt nachvollziehbare Verbindungen zwischen Aufnahme, Vorauswahl und abschließender Bearbeitung. Wird ein Ausschnitt später erneut beurteilt, sollte er mitsamt seinen ursprünglichen Angaben auffindbar bleiben. Ebenso wäre festzuhalten, wenn eine Aufnahme keine hinreichend sichere Zuordnung erlaubt. Eine solche Kennzeichnung ist ein sachliches Ergebnis der Prüfung. Sie verhindert, dass eine zweifelhafte Aufnahme nur deshalb als eindeutiger Nachweis erscheint, weil die Auswertung eine ausgefüllte Kategorie erwartet. Die Technik würde in diesem Ablauf die Menge des durchzusehenden Materials handhabbar machen, während die fachliche Prüfung eine klar bezeichnete Aufgabe behielte. Längere Beobachtungen bringen allerdings einen unspektakulären, methodisch bedeutsamen Wechsel mit sich: Irgendwann werden Geräte ersetzt. Das neue Modell könnte leisere Geräusche aufzeichnen oder einen anderen Bereich erfassen. Für unser Vorhaben wäre deshalb eine Übergangsphase vorzusehen, in der alte und neue Geräte am selben Ort unter vergleichbaren Bedingungen nebeneinander arbeiten. Der Zweck dieses zeitlichen Überlapps besteht darin, gerätebedingte Unterschiede beim Entdecken von tatsächlichen Veränderungen des beobachteten Bestands zu unterscheiden. Wenn das neue Gerät mehr registriert, während beide gleichzeitig eingesetzt sind, lässt sich dieser Unterschied später bei der Einordnung der fortgesetzten Reihe berücksichtigen. Dafür genügt es nicht, im Inventar lediglich das Datum des Austauschs zu vermerken. Zur Gegenüberstellung gehören auch Aufstellung und Einstellungen sowie die Bedingungen des jeweiligen Einsatzes. Andernfalls ließe sich ein Unterschied zwischen beiden Aufzeichnungen womöglich ebenso gut auf verschiedene Standorte zurückführen. Die Übergangsphase wäre somit ein eigener, vorausgeplanter Teil des Beobachtungsvorhabens. Sie würde verhindern helfen, dass die Geschichte der verwendeten Ausrüstung unsichtbar in die vermeintliche Geschichte des Gebiets eingeht. Auch bei späterer Wiederverwendung der Daten müsste diese Dokumentation mitgeführt werden, damit deren Aussage nicht von persönlichen Erinnerungen einzelner Beteiligter abhängt. Währenddessen könnte die praktische Arbeit im Schutzgebiet längst abgeschlossen sein. Nehmen wir an, eine bisher befestigte Uferstelle solle zurückgebaut werden, damit dort wieder geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten entstehen können. Der Rückbau wäre zu einem festgehaltenen Termin fertig; sein Abschluss ließe sich durch Abnahme der Arbeiten belegen. Dennoch könnten während der ersten Beobachtungsphase noch keine ökologischen Wirkungen nachweisbar sein. Die Entstehung geeigneter Bedingungen und deren Nutzung durch die betreffenden Arten benötigen möglicherweise mehr Zeit. Fertigstellung und erkennbarer ökologischer Effekt wären in diesem Vorschlag deshalb getrennte Ereignisse mit jeweils eigener Dokumentation. Aus einem zunächst ausbleibenden Nachweis ergäbe sich folglich weiterer Klärungsbedarf. Zu fragen wäre, welcher Entwicklungsschritt bereits hätte sichtbar werden sollen und wie empfindlich das gewählte Verfahren diesen Schritt überhaupt erfassen kann. Die Planung müsste hierfür vorab Erwartungen an den zeitlichen Ablauf formulieren. Ein Baubericht beantwortet die Frage, ob die vereinbarte Arbeit erledigt wurde. Eine Beobachtungsreihe beantwortet andere Fragen und kann über denselben Zeitraum zu einer wesentlich zurückhaltenderen Aussage führen. Beide Dokumente haben ihren Wert, sofern klar bleibt, auf welchen Gegenstand sich ihre Feststellungen jeweils beziehen. Die räumliche Abgrenzung der Auswertung verlangt ebenfalls Aufmerksamkeit. Im Gedankenexperiment könnte eine Tätigkeit, die innerhalb des Schutzgebiets eingeschränkt wird, auf benachbarte Flächen ausweichen. Vorstellbar wäre, dass eine zuvor verteilte Nutzung nun unmittelbar außerhalb der Grenze konzentriert stattfindet. Tritt diese Verlagerung ein, sollten das Schutzgebiet und die betroffenen Nachbarflächen gemeinsam in die Bewertung einbezogen werden. Nur so wird neben der Entlastung innerhalb auch die neu entstandene Belastung außerhalb berücksichtigt. Der Untersuchungsraum würde in diesem Fall dem Wirkungszusammenhang folgen, der über die administrative Grenze hinausreicht. Eine solche Erweiterung wäre ihrerseits zu dokumentieren. Die Auswertung sollte erkennen lassen, weshalb zusätzliche Flächen betrachtet werden und welche Beobachtungen für eine Verlagerung sprechen. Auch hier ist die Unterscheidung zwischen einer Möglichkeit und einem festgestellten Vorgang entscheidend. Die bloße Nähe einer anderen Nutzung beweist noch keine Verschiebung durch die Schutzmaßnahme. Im vorgeschlagenen Vorgehen müsste zunächst nachvollziehbar werden, dass die Tätigkeit tatsächlich ausgewichen ist. Die gemeinsame Betrachtung hätte dann einen bestimmten Grund und einen darauf bezogenen Umfang. Auf diese Weise ließe sich vermeiden, eine günstige Entwicklung im Inneren losgelöst von ihren Folgen in der Umgebung zu beurteilen. Bei all dem kann die Verwaltung mit Entscheidungen kaum warten, bis jede offene Frage beantwortet ist. Für unser Vorhaben ließe sich deshalb ein Verfahren vereinbaren, das bestimmte Warnkriterien im Voraus festlegt. Es würde außerdem bestimmen, wie die Beobachtungen geprüft werden, auf denen eine Warnung beruht. Eine Anpassung der Maßnahme wäre nach diesem Verfahren dann vorgesehen, wenn das festgelegte Kriterium erfüllt ist und die dazu herangezogenen Beobachtungen überprüft worden sind. Beide Voraussetzungen gehören zusammen. Die Prüfung könnte etwa klären, ob ein auffälliger Eintrag richtig zugeordnet wurde und ob die zugrunde liegende Erfassung mit den vereinbarten Bedingungen übereinstimmte. Dieser Entscheidungspunkt liegt innerhalb der laufenden Betreuung. Er soll eine begründete Reaktion ermöglichen, bevor die abschließende Gesamtbewertung vorliegt. Deshalb müsste zugleich festgehalten werden, was geändert wurde, wann dies geschah und auf welche geprüften Beobachtungen sich die Entscheidung stützte. Sonst würde die spätere Bewertung mehrere unterschiedliche Maßnahmenverläufe so behandeln, als wäre während des gesamten Zeitraums dasselbe geschehen. Das vorab vereinbarte Verfahren verbindet damit praktische Handlungsfähigkeit mit der Möglichkeit, Entscheidungen nachzuvollziehen. Es macht eine spätere Gesamtschau weiterhin erforderlich, obwohl einzelne Konsequenzen bereits vorher gezogen werden. Am Ende dieses Gedankenexperiments steht daher kein bequemes Gütesiegel für das Schutzgebiet. Es steht eine abgestufte Auskunft darüber, welche Beobachtung welche Entscheidung trägt. Die beschriebenen Aufzeichnungen können hinreichende Gründe liefern, eine Maßnahme vorläufig beizubehalten oder in bestimmter Weise anzupassen. Die langfristige ökologische Entwicklung kann dabei weiterhin ungewiss sein. Eine Entscheidung für die nächste Betreuungsphase und eine Aussage über die kommenden Jahrzehnte haben verschiedene Reichweiten. Verantwortliche Bewertung hält diese Reichweiten auseinander und benennt, was weiter beobachtet werden muss. Gerade dadurch lässt sich jetzt handeln, ohne die noch ausstehende Entwicklung als bereits bekannt auszugeben.
Beispiel
0. Welche Aussage entspricht dem Beginn des Textes?
a) Die Kriterien für die spätere Beurteilung sollen vor dem Beginn der Maßnahmen festgelegt werden.
b) Ein ausgefülltes Beobachtungsprotokoll liegt bereits vor der Planung der Eingriffe vor.
c) Besonders anschauliche Veränderungen sollen nach Abschluss der Arbeiten die Bewertungsfrage bestimmen.
Lösung zum Beispiel: a
6. Welche Frage steht im Mittelpunkt des beschriebenen Vergleichs?
a) Es soll geklärt werden, welches der beiden Gebiete vor Beginn der Schutzmaßnahmen den größeren Artenbestand aufwies.
b) Es soll geklärt werden, welcher Anteil einer beobachteten Veränderung den Schutzmaßnahmen zugerechnet werden kann.
c) Es soll geklärt werden, in welchem der beiden Gebiete sich die Erfassung mit geringerem Aufwand durchführen lässt.
7. Weshalb soll das Vergleichsgebiet bereits vor Beginn der Maßnahmen untersucht werden?
a) Die vorherige Entwicklung soll erkennen lassen, ob beide Gebiete auf gemeinsame Einflüsse ähnlich reagieren.
b) Die vorherige Entwicklung soll festlegen, welchen Artenbestand das Schutzgebiet später erreichen muss.
c) Die vorherige Entwicklung soll bestimmen, wann auch im Vergleichsgebiet Schutzmaßnahmen einsetzen.
8. Wie ist die im Gedankenexperiment veränderte Zahl der Fundmeldungen zu verstehen?
a) Sie beschreibt eine Veränderung des Bestands bei gleichbleibender räumlicher Verteilung der Beobachtungen.
b) Sie erlaubt einen Bestandsvergleich, sofern die Meldungen aus denselben Monaten stammen.
c) Sie kann durch eine stärkere Beobachtungstätigkeit entstehen, obwohl der Bestand unverändert bleibt.
9. Welche Einschränkung gilt für die vorgeschlagene Verwendung ehrenamtlicher Meldungen?
a) Für Vergleiche zwischen Gebieten sollen nur Meldungen mit nachvollziehbarem Beobachtungsaufwand herangezogen werden.
b) Für Vergleiche zwischen Gebieten sollen nur Meldungen von Personen mit langjähriger Mitarbeit herangezogen werden.
c) Für Vergleiche zwischen Gebieten sollen nur Meldungen aus vorab festgelegten Beobachtungsflächen herangezogen werden.
10. Welche Aufgabe erhält die automatische Vorauswahl im beschriebenen Auswertungsverfahren?
a) Sie entscheidet bei mehrdeutigen Aufnahmen anhand der Häufigkeit früherer Meldungen über die Artzugehörigkeit.
b) Sie leitet mehrdeutige Aufnahmen an einen zweiten automatischen Klassifikator weiter, der anhand einer festgelegten Entscheidungsschwelle die Artzuordnung vornimmt.
c) Sie kennzeichnet möglicherweise relevante Aufnahmen, deren Artzuordnung anschließend fachlich geprüft wird.
11. Warum soll im vorgeschlagenen Verfahren ein Teil der Aufnahmen mit beiden Gerätegenerationen erfasst werden?
a) Dadurch sollen die Standorte ausgewählt werden, an denen künftig häufiger beobachtet wird.
b) Dadurch soll ein geeignetes Aufnahmeintervall für den weiteren Einsatz der älteren Geräte bestimmt werden.
c) Dadurch sollen Unterschiede der Erfassung von Veränderungen des beobachteten Bestands getrennt werden können.
12. Welche zeitliche Beziehung zwischen Umsetzung und Wirkung beschreibt der Text für die vorgeschlagene Maßnahme?
a) Die ökologische Wirkung soll bereits während der Umsetzung erfasst werden, indem fertiggestellte Teilflächen gesondert untersucht werden.
b) Die ökologische Wirkung kann auch nach vollständiger Umsetzung zunächst unterhalb der Nachweisgrenze bleiben.
c) Die ökologische Wirkung soll erstmals beim Abschluss der Umsetzung erfasst werden, indem die Ausgangserhebung wiederholt wird.
13. Was ist für den Fall vorgesehen, dass Belastungen in angrenzende Flächen verlagert werden?
a) Die Bilanz soll weiterhin auf das Schutzgebiet beschränkt bleiben, während die Nachbarflächen gesondert beschrieben werden.
b) Die Bilanz soll auf die Nachbarflächen umgestellt werden, weil diese die Auswirkungen deutlicher erkennen lassen.
c) Die Bilanz soll das Schutzgebiet und die betroffenen Nachbarflächen gemeinsam berücksichtigen.
14. Wann soll nach dem vorgeschlagenen Entscheidungsverfahren eine Maßnahme angepasst werden?
a) Wenn ein Vergleich mehrerer Standorte eine übereinstimmende Abweichung vom vorgesehenen Entwicklungsverlauf bestätigt.
b) Wenn ein zuvor festgelegtes Warnkriterium erfüllt ist und die zugrunde liegenden Beobachtungen geprüft wurden.
c) Wenn bei einem festgelegten Überprüfungstermin mehrere fachlich geprüfte Indikatoren eine Anpassung nahelegen.
15. Welche Reichweite schreibt der Text der abschließenden Bewertung zu?
a) Die Bewertung kann die Übertragung der Maßnahme auf ähnlich beschaffene Flächen begründen, während ihre Eignung für andere Lebensräume offenbleibt.
b) Die Bewertung kann eine vorläufige Rangfolge mehrerer Maßnahmen begründen, während deren jeweilige Langzeitwirkung offenbleibt.
c) Die Bewertung kann eine vorläufige Entscheidung begründen, während die langfristige Entwicklung offenbleibt.
Leseverstehen, Teil 3
Lesen Sie den Text und beantworten Sie die Fragen 16 bis 25. Ordnen Sie jeder Frage den passenden Abschnitt a bis m zu. Markieren Sie x, wenn kein Abschnitt passt.
Ein Abschnitt kann zu mehreren Fragen passen. Für eine oder mehrere Fragen kann ein passender Abschnitt fehlen.
Wie eine Landschaft zur Sprache kommt
a Sobald über die Zukunft einer Landschaft gesprochen wird, meldet sich die Erholung zu Wort. Sie bittet um ungestörte Aussicht und hätte gern einen bequemen Zugang. Die wirtschaftliche Nutzung fällt ihr ins Wort: Ohne sie, erklärt sie, säßen hier manche gar nicht erst am Tisch. Die Bewahrung räuspert sich, verlangt ebenfalls Redezeit und besteht darauf, dass auch das Unterlassen einen Platz auf der Tagesordnung verdient. So lebhaft kann eine Versammlung werden, noch ehe ein wirklicher Mensch seine Hand hebt. Hinter dem einen Wort Landschaft stehen offenbar mehrere Erwartungen, deren gleichzeitige Erfüllung keineswegs selbstverständlich ist. b Wie wir einen Ort benennen, hängt zunächst von eingespielten Gepflogenheiten ab. Eine Wegbeschreibung braucht andere Unterscheidungen als ein Grundstücksverzeichnis, ein Reiseführer andere als ein Gespräch unter Nachbarn. Keine dieser sprachlichen Ordnungen bildet alles ab, was sich an einem Ort sagen ließe. Der Ausdruck Hang kann für die Orientierung vollkommen genügen und für eine Besitzfrage völlig unbrauchbar sein. Das macht ihn weder falsch noch minderwertig. Es erinnert lediglich daran, dass Wörter in Tätigkeiten eingebettet sind. Wer eine Bezeichnung verstehen möchte, sollte daher auch darauf achten, wozu sie im jeweiligen Gespräch verwendet wird. c Besonders nahe gehen uns die Ansichten, an denen wir uns über lange Zeit orientiert haben. Wer bei der Rückkehr in den Heimatort eine vertraute Baumreihe vermisst, beklagt nicht bloß eine veränderte Silhouette. Mit ihr fehlt womöglich ein Stück der eigenen zeitlichen Orientierung. Es wäre kleinlich, diese Trauer als bloße Veränderungsscheu abzutun. Gleichwohl macht die Innigkeit einer Erinnerung aus ihr noch keinen Auftrag an alle anderen. Eine Landschaft darf nicht auf Dauer die Kulisse eines einzigen Lebens bleiben müssen. In gemeinsamen Entscheidungen verdient die persönliche Bindung Aufmerksamkeit, doch sie muss neben anderen Erfahrungen Platz finden. d Wie beweglich die eigene Sprache dabei ist, zeigt sich an einer Person, die beruflich Flächenbeschreibungen bearbeitet. Im Büro trägt sie für eine Senke die Bezeichnung Retentionsraum in ein Dokument ein; mit diesem Wort lässt sich deren vorgesehene Funktion knapp und eindeutig angeben. Am Abend erzählt dieselbe Person zu Hause, sie sei an der alten Bleiche vorbeigekommen. Gemeint ist genau dieselbe Senke. Der Name stammt aus Familienerzählungen und bezeichnet längst keine dort ausgeübte Tätigkeit mehr. Zwischen beiden Äußerungen liegt keine Entdeckung eines neuen Ortes. Gewechselt haben der Anlass des Sprechens und die Menschen, denen etwas mitgeteilt werden soll. e Weniger großzügig als mit unseren eigenen Wortwechseln gehen wir bisweilen mit einem unansehnlichen Stück Gelände um. Hinter einer Böschung liegen abgebrochene Zweige, feuchte Mulden und ein Gewirr aus Halmen. Für eine Postkarte fehlt die klare Linie, für einen bewundernden Ausruf der passende Vordergrund. Weshalb sollte daraus ein Einwand gegen seinen Schutz werden? Es ist eine anmaßende Eintrittsbedingung, von einem Ort zuerst dekorative Brauchbarkeit zu verlangen. Auch was beim flüchtigen Hinsehen ungeordnet wirkt, muss Gegenstand ernsthafter Abwägung sein können. Die Entscheidung darüber gehört nicht an einen vorgestellten Schreibtisch, an dem ausschließlich gelungene Landschaftsbilder angenommen werden. f Besucherbeschreibungen besitzen wiederum ihre eigene Zeitform. Wer einen Nachmittag bleibt, berichtet von dem, was während dieses Nachmittags zugänglich, auffällig oder angenehm war. Ein stiller Weg kann so in einem Reisebericht zum Wesensmerkmal einer ganzen Gegend werden. Die Beschreibung mag für den erlebten Augenblick vollkommen zutreffen. Beim Lesen ergänzen wir jedoch leicht eine Dauer, die der Aufenthalt gar nicht hergibt. Deshalb lohnt es sich, auf scheinbar nebensächliche Angaben zu achten: Tageszeit, Wetter, Wegstrecke und Anlass der Reise. Sie verorten einen Eindruck und bewahren zugleich seine Anschaulichkeit, ohne aus ihm eine vollständige Beschreibung des Ortes machen zu müssen. g Bei einer Beratung über einen Geländestreifen liegt zunächst ein Plan aus, auf dem Zufahrten, Wendestellen und Abstellmöglichkeiten eingezeichnet sind. Das Gespräch dreht sich um Lieferfahrzeuge und darum, welche Einfahrt offen bleiben muss. Dann zeichnet jemand mit einem Stift zwei schmale Fußpfade nach, die auf dem Plan fehlen, und markiert eine Stelle, an der sich regelmäßig Nachbarn treffen. Nun wird gefragt, wie ältere Menschen zu dieser Stelle gelangen und ob der abendliche Heimweg weiterhin möglich wäre. Die Zufahrten sind auf dem Blatt geblieben. Um sie herum stehen inzwischen weitere Notizen, und für die nächste Sitzung werden zusätzliche Gesprächspartner eingeladen. h Eine örtliche Arbeitsgruppe will solche Unterlagen um gebräuchliche Landschaftsnamen ergänzen. In ihrem ersten Anlauf trägt sie alle gesammelten Bezeichnungen in eine gemeinsame Übersicht ein. Dabei erhält dieselbe Wiese verschiedene Namen, während der Ausdruck Hinteres Feld auf unterschiedlich weit reichende Flächen bezogen wird. Eine eindeutige Zuordnung lässt sich auf dieser Grundlage nicht herstellen. Die Gruppe legt ihre erste Fassung daher beiseite. Erst anschließend erwägt sie, zu jeder Bezeichnung den jeweiligen Gebrauchszusammenhang und eine Beschreibung der gemeinten Ausdehnung aufzunehmen. Aus der anfangs erwarteten Übertragung vorhandener Namen ist eine Verständigungsaufgabe geworden, die zunächst mehr Fragen hervorbringt, als sie beantwortet. i Auch Archive beenden solche Fragen nicht einfach. Eine alte Bezeichnung ist zunächst ein Zeugnis dafür, dass jemand sie zu einer bestimmten Zeit schriftlich verwendet hat. Ob sie damals im täglichen Gespräch verbreitet war, erschließt sich daraus allein noch nicht. Manche Wörter überdauern in Akten, während andere nur mündlich weitergegeben werden; wieder andere erhalten später eine Bedeutung, die ihre früheren Nutzer überrascht hätte. Das Alter eines Namens ist deshalb ein interessanter Teil seiner Geschichte. Wer es zugleich als Beweis seiner einzig richtigen Verwendung behandelt, verlangt von der Überlieferung mehr Eindeutigkeit, als ein einzelner Eintrag bieten kann. j Wie wenig ein gemeinsames Wort schon festlegt, lässt sich an einer einfachen Verständigung zeigen. Alle Teilnehmer einer Runde erklären sich damit einverstanden, eine Fläche künftig offen zu halten. Einige meinen damit, dass jederzeit Menschen hindurchgehen dürfen. Andere verstehen darunter eine von Bebauung freie Fläche, auf der der Zutritt durchaus beschränkt werden könnte. Wieder andere denken an einen Blick ohne hohe Gehölze. Die Einigung auf offen lässt somit die praktische Frage ungelöst, welche Nutzungen erlaubt und welche Veränderungen ausgeschlossen werden sollen. Erst wenn die Beteiligten diese Folgen aussprechen, wird erkennbar, worüber sie sich tatsächlich verständigt haben. k Beim Übertragen zwischen verschiedenen Sprachen und Sprachlagen wird diese Arbeit besonders sichtbar. Für eine örtliche Bezeichnung kann es in einer allgemein verständlichen Broschüre an einem knappen Gegenstück fehlen. Eine erklärende Umschreibung braucht mehr Platz, eine fachliche Entsprechung verschiebt womöglich den Akzent. Die Entscheidung für eine Formulierung sollte sich deshalb am Zweck des Textes orientieren und nötigenfalls eine Erläuterung erhalten. Dabei muss nicht jedes ungewohnte Wort verschwinden. Gerade sein Fortbestand kann daran erinnern, dass hier eine Erfahrung bezeichnet wird, für die das geläufige Vokabular zunächst keinen bequemen Ausdruck bereithält. Verständlichkeit verlangt gelegentlich einen zusätzlichen Satz. l Besonders elegant wäre natürlich die Lösung, einen umstrittenen Geländestreifen in Zukunftsraum umzubenennen. Welch vorbildliche Ersparnis an Verhandlung: Die neue Überschrift ist fertig, während sich Anlieferung und Ruhebedürfnis darunter weiterhin zur selben Stunde am selben Ort treffen. Man müsste die Beteiligten nur noch bitten, ihren Ärger dem gelungenen Ausdruck anzupassen. Für die wirklichen Gespräche ist sprachliche Fachkenntnis durchaus willkommen; sie kann Mehrdeutigkeiten erklären und übersehene Voraussetzungen benennen. Den Vorrang eines Anspruchs würde ich allerdings ungern danach vergeben, wer ihn am saubersten definieren kann. Ein vorzügliches Wörterbuch bleibt bei der Frage, wem wir welche Einschränkung zumuten dürfen, ein bemerkenswert unvollständiger Ratgeber. m Vielleicht beginnt ein brauchbares Gespräch über Landschaft gerade damit, dass man die eigenen Bezeichnungen nicht für selbstverständlich hält. Nachfragen kann dabei eine Form der Genauigkeit sein: Welchen Ort meinen Sie, aus welcher Erfahrung sprechen Sie, und welche Veränderung verbinden Sie mit diesem Wort? Solche Fragen ersetzen keine Entscheidung. Sie helfen aber, deren Gegenstand erkennbar zu machen. Eine Landschaft wird auch nach dem Gespräch verschieden beschrieben werden. Das muss kein Mangel sein. Entscheidend ist, ob die Beteiligten ihre unterschiedlichen Beschreibungen so weit erläutern können, dass sie verstehen, worüber entschieden wird und welche Folgen die Entscheidung für den jeweils gemeinten Ort hat.
16. In welchem Abschnitt wird beschrieben, dass eine Person dieselbe Landschaft beruflich und privat unterschiedlich bezeichnet?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
17. In welchem Abschnitt treten unterschiedliche Ansprüche an die Natur wie Personen auf, die um Gehör konkurrieren?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
18. In welchem Abschnitt macht sich der Autor über die Vorstellung lustig, ein neuer Name könne einen alten Interessenkonflikt erledigen?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
19. In welchem Abschnitt wird ausdrücklich erläutert, weshalb die Einigung auf einen Begriff noch keine Einigung auf dessen praktische Bedeutung ist?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
20. In welchem Abschnitt begegnet der Autor dem Wunsch nach vertrauten Landschaftsbildern mit Verständnis, ohne ihn zum verbindlichen Maßstab zu erklären?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
21. In welchem Abschnitt wird ein zunächst aufgegebener Versuch geschildert, örtliche Landschaftsnamen in eine gemeinsame Übersicht zu übernehmen?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
22. In welchem Abschnitt lässt der Autor erkennen, dass er sprachlicher Fachkenntnis nur begrenzte Autorität bei Entscheidungen über legitime Ansprüche zugesteht?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
23. In welchem Abschnitt kritisiert der Autor die Erwartung, Natur müsse ihre Schutzwürdigkeit durch einen gefälligen Anblick beweisen?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
24. In welchem Abschnitt wird festgestellt, dass eine gemeinsam erarbeitete Landschaftskarte die Zustimmung zu späteren Schutzauflagen verlässlich vorhersagt?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
25. In welchem Abschnitt legt ein Beispiel nahe, dass bereits die Auswahl dessen, was eine Karte zeigt, darüber mitentscheidet, wessen Anliegen in einer Beratung sichtbar werden?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt