
Paper 4
telc C2 · Reading
Wer entscheidet, wer trägt die Folgen?
Exam material is in German.
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Inside the paper
Hinweise
Bewahren Sie die Lesetexte für den anschließenden Schriftlichen Ausdruck auf.
Leseverstehen, Teil 1
Lesen Sie die Abschnitte z bis e. Ordnen Sie die Absätze a bis e den fünf Positionen zu. Verwenden Sie jeden Absatz genau einmal.
Achten Sie auf Rückverweise und die Entwicklung des Gedankengangs.
Die Lesetexte stehen später für den Schriftlichen Ausdruck wieder zur Verfügung.
Wer entscheidet, wer trägt die Folgen?
z In einem gemeinschaftlich verwalteten Wohnhaus erscheint die Forderung nach eigenverantwortlichem Handeln zunächst selbstverständlich. Sobald jedoch eine Entscheidung andere Haushalte berührt, bedarf sie einer genaueren Bestimmung. Zwei Fragen sind auseinanderzuhalten: Wer darf zwischen verfügbaren Möglichkeiten wählen, und wer muss für die daraus entstehenden Belastungen einstehen? Die Befugnis zur Entscheidung und das Tragen ihrer Folgen können zusammenfallen, müssen es aber nicht. a Eine solche vorab getroffene Vereinbarung bleibt allerdings nur brauchbar, solange ihre Voraussetzungen noch zutreffen. Wird etwa eine neue Heizungssteuerung eingebaut, können Bewohner Einstellungen beeinflussen, die zuvor ausschließlich der Verwaltung zugänglich waren. Verändert sich die Belegung des Hauses, passen womöglich auch die bisherigen Meldewege nicht mehr zum Alltag. Eine unveränderte Zuständigkeitsordnung würde dann Einflussmöglichkeiten unterstellen, die längst anders verteilt sind. Deshalb gehört die Überarbeitung der einmal zugewiesenen Verantwortlichkeiten selbst zum Verfahren. b Die erste Frage betrifft den Handlungsspielraum, die zweite die Zurechnung eines Ergebnisses. Wer einen Spielraum erhält, kann aufgefordert werden, dessen absehbare Auswirkungen zu berücksichtigen. Daraus folgt jedoch noch nicht, dass dieser Person sämtliche späteren Kosten zugerechnet werden können. Entscheidend ist vielmehr, welchen Anteil sie tatsächlich beeinflussen konnte. Besonders schwierig wird eine solche Zuordnung, wenn mehrere Beteiligte jeweils nur über einen Ausschnitt der maßgeblichen Entscheidung verfügen. c Diese fehlende Abstimmung lässt sich durch eine Verständigung vor der nächsten Heizperiode bearbeiten. Darin wäre festzuhalten, welche Einstellungen Sache der einzelnen Haushalte bleiben, über welche Betriebsfragen die Verwaltung entscheidet und auf welchem Weg ein veränderter Wärmebedarf rechtzeitig mitgeteilt wird. Zugleich müsste feststehen, wer die eingehenden Hinweise zusammenführt und eine gemeinsame Beratung veranlasst. Zur Diskussion steht damit eine vorherige Verfahrensvereinbarung, die aus verstreuten Einzelentscheidungen einen nachvollziehbaren Entscheidungsablauf macht. d Eine derart vorgesehene Überarbeitung verhindert, dass aus einer zweckmäßigen Zuordnung eine bloß fortgeschriebene Gewohnheit wird. Dabei muss nicht jede Veränderung sämtliche Absprachen hinfällig machen; überprüft werden zunächst die tatsächlich betroffenen Zuständigkeiten. So schließt sich der Zusammenhang zwischen dem Recht zu wählen und der Pflicht, Folgen zu tragen: Tragfähig ist er dort, wo der jeweilige Einfluss erkennbar bleibt und ein benanntes Verfahren erlaubt, seine Zuordnung unter neuen Bedingungen erneut zu beurteilen. e Bei dieser auf mehrere Beteiligte verteilten Verfügung kann beispielsweise jeder Haushalt seine Raumtemperatur wählen, während die Verwaltung die gemeinsamen Betriebszeiten der Heizung festlegt. Beide Seiten handeln möglicherweise aus nachvollziehbaren Gründen sparsam: Die Haushalte drosseln während ihrer Abwesenheit, die Verwaltung verkürzt die Laufzeit. Kehren viele gleichzeitig zurück, reicht das verbleibende Zeitfenster zum Aufheizen womöglich nicht aus. Das unbefriedigende Ergebnis lässt sich keiner Einzelentscheidung allein zuschreiben. Es fehlt an einer Abstimmung der jeweils vernünftigen Entscheidungen.
Beispiel
0. Position 0: Absatz z
1. Welcher Absatz setzt den Text hier fort?
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
2. Welcher Absatz setzt den Text hier fort?
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
3. Welcher Absatz setzt den Text hier fort?
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
4. Welcher Absatz setzt den Text hier fort?
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
5. Welcher Absatz setzt den Text hier fort?
a) Absatz a
b) Absatz b
c) Absatz c
d) Absatz d
e) Absatz e
Leseverstehen, Teil 2
Lesen Sie den Text und lösen Sie die Aufgaben 6 bis 15. Markieren Sie jeweils die richtige Lösung a, b oder c auf dem Antwortbogen.
Unterscheiden Sie berichtete Befunde, Vermutungen, Zwecke und noch offene Fragen.
Zwischen Bildungsbudget und Kursteilnahme
Auf dem Küchentisch liegt ein Kursprogramm, daneben ein Dienstplan. Das gewünschte Seminar ist gefunden, die Finanzierung scheint gesichert, und trotzdem bleibt das Anmeldefeld leer. An dieser unspektakulären Stelle beginnt eine Frage, die in Debatten über berufliche Weiterbildung leicht hinter den großen Begriffen verschwindet: Was muss geschehen, damit aus einem verfügbaren Angebot eine tatsächlich nutzbare Gelegenheit wird? Geld, Zeit, Informationen und betriebliche Abläufe treffen bei einer Anmeldung zusammen. Wer nur einen dieser Bestandteile betrachtet, kann die übrigen leicht für selbstverständlich halten. Am Beispiel eines betrieblichen Verfahrens lässt sich auseinanderlegen, welche Schritte zwischen Interesse und Teilnahme liegen und welche Aussagen über ihren Erfolg überhaupt möglich sind. Als gedanklicher Fall dient der Betrieb Lenzwerk, der Bauteile nach wechselnden Kundenaufträgen fertigt. Für seine Beschäftigten ist zunächst ein persönliches Weiterbildungsbudget vorgesehen. Innerhalb des vereinbarten beruflichen Rahmens können sie selbst bestimmen, für welchen Kurs sie dieses Geld einsetzen. Ob sie zu dessen Termin von ihren betrieblichen Aufgaben freigestellt werden, müssen sie jedoch jeweils gesondert vereinbaren. Eine Person kann somit bereits über die Verwendung des Budgets entschieden haben, während die Frage ihrer Abwesenheit noch offensteht. Der Kontostand beantwortet eine finanzielle Frage; eine Zusage darüber, wer während des Seminars einen laufenden Auftrag übernimmt, enthält er nicht. Diese Trennung wird besonders relevant, wenn ein Angebot nur zu einem bestimmten Termin stattfindet. Das Problem zeigt sich, sobald eine Anmeldung gegenüber dem Bildungsanbieter verbindlich wird. Wer einen Platz bucht, bevor im Betrieb eine Vertretung feststeht, geht eine Verpflichtung ein, deren Erfüllung noch von einer anderen Entscheidung abhängt. Im überarbeiteten Ablauf bei Lenzwerk wird deshalb zunächst geklärt, wie die Aufgaben während der vorgesehenen Abwesenheit erledigt werden. Erst wenn dafür eine tragfähige Besetzung vereinbart ist, erfolgt die verbindliche Kursanmeldung. Die Reihenfolge soll verhindern, dass Beschäftigte gegenüber einem Anbieter zusagen und später wegen einer ungeklärten Vertretung zurücktreten müssen. Für diese Vorbereitung genügt es, ein konkretes Angebot mit Datum und Dauer vorzulegen. Die betriebliche Klärung muss rechtzeitig einsetzen, damit der Kursplatz währenddessen nicht anderweitig vergeben wird. Das Verfahren setzt allerdings voraus, dass jemand bereits ein passendes Angebot gefunden hat. Auch dieser Schritt beansprucht Ressourcen. Unter Suchkosten lassen sich die Zeit und die Mühe fassen, die nötig sind, um Angebote aufzufinden, ihre Inhalte zu vergleichen und ihre Einpassung in den eigenen Alltag zu prüfen. Der Ausdruck bezeichnet hier also einen Aufwand vor der Teilnahme, der zusätzlich zum Preis des Kurses entsteht. Er kann anfallen, selbst wenn ein Bildungsanbieter keine Gebühr verlangt. Dazu gehört etwa, erst herauszufinden, ob eine angekündigte Einführung vorhandene Kenntnisse voraussetzt, ob Übungen zu Hause vorgesehen sind und ob versäumte Termine nachgeholt werden können. Eine bloße Auflistung verfügbarer Kurse nimmt den Interessierten diese Prüfung noch nicht ab. Man stelle sich eine beschäftigte Person vor, die zwischen einem kompakten Tagesseminar und mehreren Abendterminen wählen kann. Das Tagesseminar erfordert eine vollständige Vertretung im Betrieb. Die Abendveranstaltung passt zwar außerhalb der Arbeitszeit, kollidiert aber möglicherweise mit der Betreuung eines Angehörigen. Um zu einer Entscheidung zu gelangen, müssen Kursbeschreibungen gelesen, Rückfragen gestellt und private Absprachen getroffen werden. Keiner dieser Schritte erscheint auf der Rechnung des Anbieters. Dennoch können sie darüber entscheiden, ob überhaupt eine Anmeldung zustande kommt. Ein übersichtliches Kursverzeichnis hilft bei der Orientierung; die Vereinbarkeit mit dem eigenen Tagesablauf muss daran anschließend hergestellt werden. Suchkosten sind deshalb nicht einfach mit der Zahl der angebotenen Veranstaltungen gleichzusetzen. An diesem Punkt lässt sich eine ergänzende Möglichkeit diskutieren: eine vorläufige Platzreservierung als Voreinstellung. Sie wäre für Beschäftigte gedacht, mit denen bereits ein konkretes Lernziel vereinbart wurde, beispielsweise das selbstständige Erstellen einer bestimmten technischen Dokumentation. Für diese Personen könnte ein dazu passendes Angebot herausgesucht und ein Platz zunächst unverbindlich freigehalten werden. Die betreffende Person erhielte eine verständliche Mitteilung über Inhalt, Termin und weitere Schritte und könnte die Reservierung ablehnen. Der Vorschlag knüpft damit an eine schon getroffene inhaltliche Verständigung an. Er würde den Übergang vom Lernziel zum passenden Angebot erleichtern, ohne die Entscheidung über eine endgültige Teilnahme vorwegzunehmen. Bei Lenzwerk gehört diese Voreinstellung noch nicht zum beschriebenen Ablauf; sie ist eine denkbare Ergänzung, deren Ausgestaltung gesondert zu prüfen wäre. Zu einer solchen Ausgestaltung gehört auch, wie lange ein Platz freigehalten werden kann und wer auf Rückfragen reagiert. Ein reserviertes Angebot, dessen Voraussetzungen unverständlich bleiben, erspart wenig Arbeit. Ebenso braucht eine Ablehnung einen erreichbaren Adressaten, damit anschließend gegebenenfalls nach einer anderen Möglichkeit gesucht werden kann. Gerade hier zeigt sich, dass ein Verfahren aus mehreren aufeinander bezogenen Handlungen besteht. Eine elektronische Nachricht kann einen Schritt anstoßen, aber eine noch ausstehende Verständigung über den Inhalt nicht ersetzen. Der Vorteil einer Voreinstellung wäre folglich dort zu suchen, wo die inhaltliche Entscheidung bereits vorbereitet ist und lediglich der Zugang zum Angebot unnötig aufwendig bleibt. Ist ein Termin gefunden, gewinnt seine Verlässlichkeit Gewicht. Wiederkehrende, im Voraus festgelegte Lernzeiten machen es Beschäftigten leichter, Kinderbetreuung, Pflege, Fahrgemeinschaften oder andere private Verpflichtungen darum herum zu organisieren. Wer den eigenen Kalender auf einen zugesagten Zeitraum abstimmt, muss diese Absprachen nicht bei jedem Kurstreffen neu beginnen. Für den Betrieb kann dieselbe Regelmäßigkeit ebenfalls hilfreich sein, verlangt aber eine gemeinsame Personalplanung. Werden mehrere Personen gleichzeitig für Weiterbildung eingeplant, ohne ihre Abwesenheiten aufeinander abzustimmen, können wichtige Arbeitsplätze unbesetzt bleiben und Aufträge ins Stocken geraten. Der Engpass entsteht unter dieser Bedingung aus der fehlenden Abstimmung. Verlässliche Lernzeiten und eine gesicherte Besetzung lassen sich zusammen planen, wenn beide Anliegen frühzeitig in denselben Ablauf eingehen. Wie könnte man nun untersuchen, welchen Unterschied ein Anmeldeverfahren macht? Denkbar wäre ein Vergleich zweier Abteilungen, die unterschiedliche Wege der Anmeldung anbieten. Vor Beginn müsste für beide derselbe Beobachtungszeitraum festgelegt werden. Erfasst würde, welcher Anteil der jeweils einbezogenen Beschäftigten innerhalb dieses Zeitraums eine verbindliche Kursanmeldung vornimmt. Die Frage wäre, ob und in welchem Umfang das Anmeldeverfahren diesen Anteil beeinflusst. Damit wäre ein klar begrenztes Ergebnis bestimmt: der vollzogene Schritt zur Buchung. Eine bloße Interessensbekundung oder eine vorläufige Reservierung würde noch nicht als verbindliche Anmeldung zählen. Diese Festlegung wäre nötig, damit beide Abteilungen unter dem erfassten Ereignis dasselbe verstehen. Ein solcher Vergleich wäre jedoch nur aussagekräftig, wenn Unterschiede in der Arbeitsorganisation zusätzlich berücksichtigt würden. Eine Abteilung mit weitgehend frei einteilbaren Aufgaben bietet andere Voraussetzungen als eine, deren Arbeitsplätze durchgehend besetzt sein müssen. Auch saisonale Auftragsspitzen könnten in denselben Beobachtungszeitraum fallen. Solche Bedingungen müssten getrennt vom Anmeldeweg dokumentiert und bei der Auswertung berücksichtigt werden. Andernfalls ließe sich ein Unterschied zwischen den Abteilungen vorschnell dem Verfahren zuschreiben, obwohl die Möglichkeit zur Abwesenheit verschieden war. Hier ist lediglich eine mögliche Untersuchungsanlage skizziert; ein durchgeführter Vergleich oder ein Ergebnis wird damit nicht behauptet. Ihr Nutzen liegt zunächst darin, die zu beantwortende Frage und die dafür benötigten Informationen genau zu bestimmen. Selbst ein sauber erfasster Anmeldeanteil sagt noch wenig darüber aus, was anschließend geschieht. Nach der Buchung folgen Teilnahme, Bearbeitung der Lernaufgaben und gegebenenfalls ein Abschluss. Auch ein erfolgreich beendeter Kurs ist wiederum von der Nutzung des Gelernten am Arbeitsplatz zu unterscheiden. Eine Person kann eine Methode verstanden und die vorgesehenen Übungen bewältigt haben, ohne im Betrieb eine geeignete Gelegenheit zu ihrer Anwendung zu erhalten. Für diese Anwendung müssen passende Arbeitsaufgaben verfügbar sein. Sonst bleibt der neue Kenntnisstand eine persönliche Möglichkeit, die im laufenden Arbeitsprozess vorerst keinen Platz findet. Der Nachweis eines Abschlusses und die Übernahme einer entsprechenden Aufgabe beantworten daher verschiedene Fragen. Im hier beschriebenen Ablauf vereinbaren die teilnehmende Person und ihre Führungskraft zeitnah nach Kursende ein eigenes Gespräch über die nächsten Arbeitsaufgaben. Dabei wird konkret festgelegt, wo sich das erworbene Wissen einsetzen lässt. Hat jemand etwa eine Methode zur Ablaufplanung gelernt, könnte die Planung eines überschaubaren Auftrags als erster Anwendungsfall dienen. Dazu wären die notwendigen Informationen bereitzustellen und ein Zeitpunkt für die gemeinsame Besprechung des Entwurfs festzulegen. Ein beiläufiger Hinweis, das Neue gelegentlich auszuprobieren, wäre weniger verbindlich. Das Gespräch stellt den Bezug zwischen Lerninhalt und Arbeitsauftrag her; ob die Anwendung dann gelingt, zeigt sich erst an der tatsächlichen Bearbeitung. Auch dafür braucht es eine Gelegenheit, Schwierigkeiten zurückzumelden. Nicht jede Frage auf diesem Weg lässt sich innerhalb einer einzelnen Abteilung beantworten. Eine Beratungsstelle kann Beschäftigte dabei unterstützen, ein Angebot auszuwählen, das zum angestrebten Lernziel, zum vorhandenen Wissen und zur verfügbaren Lernzeit passt. Sie kann Kursbeschreibungen erläutern, Unterschiede zwischen Abschlüssen erklären und bei Anbietern nach Voraussetzungen fragen. Die Entscheidung darüber, wann eine Person ihre betrieblichen Aufgaben für den Kurs unterbrechen kann, bleibt im Betrieb. Damit die Beratung in eine realisierbare Planung mündet, bringt die beschäftigte Person die konkretisierten Angaben zu Termin, Dauer und Arbeitsaufwand in die interne Abstimmung ein. Umgekehrt können dort benannte zeitliche Grenzen in die weitere Suche zurückfließen. Die beiden Zuständigkeiten schließen also aneinander an, ohne ineinander aufzugehen. Diese Verbindung lässt sich als Übergabe genauer Informationen verstehen. Eine Beratung, die nur einen allgemeinen Veranstaltungstitel weitergibt, lässt für die betriebliche Planung wichtige Fragen offen. Ein Betrieb, der lediglich auf eine vorübergehende Überlastung verweist, bietet wiederum wenig Anhaltspunkte für eine erneute Suche. Hilfreicher ist es, die jeweils benötigten Angaben zu benennen: Welche Anwesenheitszeiten verlangt der Kurs, welche Zeiträume kommen betrieblich infrage, und wann kann eine Rückmeldung erfolgen? Dadurch wird für die beschäftigte Person erkennbar, welcher nächste Schritt möglich ist. Das Verfahren verlangt keine einheitliche Stelle, die alle Entscheidungen an sich zieht, wohl aber einen nachvollziehbaren Anschluss zwischen Beratung und interner Terminplanung. Auch eine gut vorbereitete Teilnahme kann unterbrochen werden. In einem modular aufgebauten Lernangebot lässt sich für diesen Fall festlegen, dass abgeschlossene Einheiten weiterhin anerkannt bleiben. Übernimmt eine teilnehmende Person zusätzliche Pflegeaufgaben und muss deshalb pausieren, werden die bereits absolvierten Module bei der späteren Fortsetzung angerechnet. Neu vereinbart wird der Zeitplan für die noch ausstehenden Einheiten. Dabei ist zu klären, welche Zeit nach der Veränderung tatsächlich zur Verfügung steht und welche nächsten Termine dazu passen. Die Unterbrechung verändert somit den weiteren Ablauf, ohne das bereits Erreichte aufzuheben. Eine solche Regelung macht den Unterschied zwischen dem fachlichen Stand und der zeitlichen Organisation des Lernens praktisch nutzbar. Für die Fortsetzung braucht es dennoch einen konkreten Kontaktpunkt. Wer nach einer Pause zurückkehrt, sollte erfahren können, welche Module als Nächstes angeboten werden und ob sich deren Voraussetzungen verändert haben. Auch die betriebliche Planung muss den neuen Zeitraum aufnehmen. Eine frühere Freistellungsabsprache kann auf Termine bezogen gewesen sein, die inzwischen vergangen sind. Anerkannte Lernleistungen erleichtern den Wiedereinstieg, während die verbleibende Teilnahme erneut in Arbeitszeit und Alltag eingepasst wird. Gerade die Verbindung beider Schritte verhindert, dass eine Unterbrechung entweder als vollständiger Neubeginn oder als bloßes Verschieben im Kalender behandelt wird. Der fachliche Fortschritt bleibt bestehen; die Bedingungen seiner Fortsetzung werden aktuell geklärt. Lassen sich solche Abläufe auch unter weniger übersichtlichen Arbeitsbedingungen organisieren? Für kleinere Betriebe wäre beispielsweise eine gemeinsame Vertretungsplanung denkbar. Vereinbaren mehrere Betriebe, welche geeigneten Aufgaben während einer Kursabwesenheit gegenseitig übernommen werden können, lässt sich die erforderliche Abdeckung auf dieser Grundlage herstellen. Unter dieser Voraussetzung ist das Verfahren auch mit kleinen Belegschaften praktisch umsetzbar. Ähnlich kann bei wechselnden Arbeitszeiten verfahren werden: Beschäftigte und zuständige Planungsverantwortliche vereinbaren Lerntermine verbindlich und tragen sie jeweils in die folgenden Dienstpläne ein. Wenn diese Termine bei der Besetzung berücksichtigt werden, können auch wechselnde Schichten mit fest vereinbarten Kurseinheiten verbunden werden. Beide Anordnungen beschreiben mögliche Lösungen unter benannten Bedingungen, keine bereits nachgewiesenen Wirkungen eines Programms. Offen bleibt eine weiter reichende Frage: Verbessert ein erleichterter Zugang zur Weiterbildung die beruflichen Möglichkeiten der Beschäftigten auch auf Dauer? Dass eine Anmeldung zustande kommt, ein Kurs abgeschlossen oder eine neue Methode einmal eingesetzt wird, beantwortet sie noch nicht. Dafür müsste über diese Schritte hinaus verfolgt werden, ob sich später beispielsweise andere Aufgaben, Entwicklungsmöglichkeiten oder berufliche Wechsel eröffnen und welche weiteren Bedingungen dabei eine Rolle spielen. Ein zugängliches Teilnahmeverfahren lässt sich in seinen einzelnen Schritten beschreiben und praktisch einrichten. Sein längerfristiger beruflicher Ertrag verlangt eine entsprechend längere Betrachtung. Wer beides auseinanderhält, kann die Organisation verbessern und zugleich präzise benennen, welche Aussage über ihren Erfolg noch aussteht.
Beispiel
0. Welche Aussage entspricht dem Einstieg des Textes?
a) Die Anmeldung scheitert daran, dass noch kein geeigneter Kurs gefunden wurde.
b) Eine gesicherte Finanzierung führt nicht zwangsläufig zu einer abgeschlossenen Anmeldung.
c) Der Bildungsanbieter verlangt die Vorlage eines privaten Kalenders.
Lösung zum Beispiel: b
6. Welche Aussage trifft auf die anfängliche Situation bei Lenzwerk zu?
a) Die Beschäftigten konnten ihre Lernzeiten selbst festlegen, mussten jedoch die Kursgebühren zunächst vorstrecken.
b) Die Beschäftigten konnten über ein Weiterbildungsbudget verfügen, waren bei der zeitlichen Freistellung aber auf Einzelabsprachen angewiesen.
c) Die Beschäftigten erhielten feste Lernzeiten, während über die Verwendung des Budgets zentral entschieden wurde.
7. Warum wurde das Verfahren zur Kursanmeldung geändert?
a) Die verbindliche Anmeldung sollte erst erfolgen, wenn die Vertretung während der Kurszeit geklärt war.
b) Die Vertretung sollte künftig erst organisiert werden, wenn genügend verbindliche Anmeldungen vorlagen.
c) Die verbindliche Anmeldung sollte entfallen, damit kurzfristige Vertretungsprobleme leichter ausgeglichen werden konnten.
8. Was unterscheidet im erläuterten Modell Suchkosten von Kurskosten?
a) Suchkosten beschränken sich auf den Aufwand, verfügbare Angebote zu finden; der anschließende Vergleich ihrer Inhalte zählt bereits zur Vorbereitung auf den Kurs.
b) Suchkosten umfassen die Suche nach Angeboten und deren fachlichen Vergleich; die Prüfung privater Terminbindungen zählt dagegen zur Organisation der Teilnahme.
c) Suchkosten umfassen auch den Aufwand, Angebote zu vergleichen und deren Vereinbarkeit mit dem eigenen Alltag zu klären.
9. Unter welcher Voraussetzung ist die vorgeschlagene automatische Reservierung eines Kursplatzes vorgesehen?
a) Sie setzt voraus, dass Beschäftigte zuvor einem konkreten Weiterbildungsziel zugestimmt haben.
b) Sie setzt voraus, dass Beschäftigte bereits selbst einen bestimmten Kurs ausgewählt haben.
c) Sie setzt voraus, dass Beschäftigte ihre bisherige Nichtteilnahme gegenüber der Personalstelle begründet haben.
10. Wie werden feste Lernzeiten im Artikel eingeordnet?
a) Sie erhöhen vor allem bei selbstständig einteilbarer Arbeit die Planungssicherheit, während bei Schichtarbeit flexible Einzelabsprachen günstiger sind.
b) Sie erleichtern die Abstimmung mit privaten Verpflichtungen, machen jedoch eine gemeinsame Planung innerhalb des Betriebs weitgehend entbehrlich.
c) Sie erleichtern die private Planung, können aber betriebliche Engpässe verschärfen, wenn mehrere Personen gleichzeitig fehlen.
11. Wozu dient der Vergleich zweier Abteilungen mit unterschiedlichen Anmeldeverfahren?
a) Er soll untersuchen, wie sich das Anmeldeverfahren auf kurzfristige Kursabsagen auswirkt, wobei Unterschiede in der Arbeitsorganisation gesondert berücksichtigt werden.
b) Er soll untersuchen, wie sich das Anmeldeverfahren auf die Verteilung der Teilnahme zwischen Beschäftigtengruppen auswirkt, wobei Unterschiede in der Arbeitsorganisation gesondert berücksichtigt werden.
c) Er soll untersuchen, wie sich das Anmeldeverfahren auf den Anteil der Beschäftigten mit einer verbindlichen Kursanmeldung auswirkt, wobei Unterschiede in der Arbeitsorganisation gesondert berücksichtigt werden.
12. Wie beschreibt der Artikel das Verhältnis zwischen Kursabschluss und Anwendung des Gelernten im Betrieb?
a) Ein erfolgreicher Kursabschluss belegt bereits die betriebliche Anwendbarkeit des Gelernten; die Vereinbarung geeigneter Arbeitsaufgaben dient anschließend der weiteren Vertiefung.
b) Ein erfolgreicher Kursabschluss kann erworbene Kenntnisse belegen; für deren betriebliche Anwendung sind geeignete Arbeitsaufgaben nötig, an deren Bearbeitung sich das Gelingen erst zeigt.
c) Ein erfolgreicher Kursabschluss belegt zunächst erworbene Kenntnisse; mit der anschließenden Vereinbarung geeigneter Arbeitsaufgaben gilt auch deren betriebliche Anwendung als gelungen.
13. Wie ist die Beratung im beschriebenen Verfahren organisiert?
a) Die Beratungsstelle wählt den Kurs aus; die Personalstelle prüft anschließend, ob er zum Entwicklungsziel passt.
b) Die Führungskraft berät über das persönliche Lernziel; die Beratungsstelle entscheidet über die Freistellung.
c) Die Beratungsstelle unterstützt die Auswahl; über die Freistellung wird weiterhin innerhalb des Betriebs entschieden.
14. Wie soll eine Unterbrechung wegen zusätzlicher Sorgearbeit behandelt werden?
a) Bereits absolvierte Module bleiben anerkannt; für die Fortsetzung gilt eine vorab festgelegte individuelle Fristverlängerung.
b) Bereits absolvierte Module bleiben anerkannt; die Fortsetzung wird nach einer erneuten zeitlichen Abstimmung geplant.
c) Die Fortsetzung wird zeitlich neu vereinbart; über die Anerkennung absolvierter Module wird erst beim Gesamtabschluss entschieden.
15. Welche Frage bleibt nach Darstellung des Artikels offen?
a) Ob sich das beschriebene Verfahren in kleineren Betrieben mit gemeinsam organisierter Vertretung praktisch umsetzen lässt.
b) Ob Beschäftigte mit wechselnden Arbeitszeiten innerhalb des beschriebenen Verfahrens verbindliche Lerntermine vereinbaren können.
c) Ob erleichterte Teilnahme auch über längere Zeit zu besseren beruflichen Handlungsmöglichkeiten führt.
Leseverstehen, Teil 3
Lesen Sie den Text und beantworten Sie die Fragen 16 bis 25. Ordnen Sie jeder Frage den passenden Abschnitt a bis m zu. Markieren Sie x, wenn kein Abschnitt passt.
Ein Abschnitt kann zu mehreren Fragen passen. Für eine oder mehrere Fragen kann ein passender Abschnitt fehlen.
Die unsichtbare Rechnung
a Bei der Sitzung über die Verteilung nachbarschaftlicher Hilfe meldet sich der Verdienst zuerst. Er legt seine sauber geführte Mappe auf den Tisch und beantragt bevorzugte Behandlung. Die Bedürftigkeit unterbricht ihn: Sie habe gerade keine Mappe, brauche aber dringend einen Platz. Der Verdienst räuspert sich; ohne Unterlagen werde das schwierig. Schon bevor ein wirklicher Mensch den Raum betritt, haben zwei Abstraktionen die Tagesordnung besetzt. Man könnte über ihre Amtsanmaßung lachen, wären ihre Ansprüche nicht so vertraut. Wer hat sich etwas erworben, wer benötigt etwas, und weshalb erscheint uns die zweite Frage so selten vollständig, solange die erste unbeantwortet bleibt? b Nachbarschaftliche Hilfe ist zunächst kein Vertrag über gleichwertige Leistungen. Wer eine schwere Tasche in den dritten Stock trägt, erhält damit keinen vollstreckbaren Anspruch auf einen späteren Botengang. Gleichwohl verschwindet die Erinnerung an den Dienst nicht mit dem Abstellen der Tasche. Sie kann eine Beziehung wärmer machen oder eine Erwartung entstehen lassen, über die niemand gesprochen hat. Ein Geschenk bleibt gerade deshalb anspruchsvoll, weil sein Sinn nicht durch einen Preis abschließend bestimmt ist. Wird aus dem freundlichen Erinnern eine Rechnung, verändert sich rückwirkend auch die frühere Geste. Was damals großzügig wirkte, erscheint plötzlich als eine Vorauszahlung, deren Bedingungen erst nachträglich bekannt gegeben werden. c Im Nachbarschaftstreff hat ein Mitglied die klemmende Eingangstür repariert. Die anderen sind erleichtert; endlich kommen auch Menschen mit einem Rollator ohne fremde Hilfe hinein. Bei jeder folgenden Zusammenkunft lenkt das Mitglied das Gespräch jedoch wieder auf Werkzeug, Zeitaufwand und eigenes Geschick. Zunächst hören alle aufmerksam zu, dann werden die Antworten kürzer. Die Gruppe hätte auf die Reparatur keineswegs verzichten wollen. Auf die wiederkehrende Gelegenheit, sich als Publikum ihrer Entstehungsgeschichte zu bewähren, dagegen schon. In der nun gereizten Höflichkeit liegt ein doppeltes Urteil: Die Arbeit verdient Anerkennung; ihre fortgesetzte öffentliche Verrechnung kostet die anderen eine Geduld, die sie nicht mitbestellt haben. d Wie verschieden Beiträge beschaffen sind, merkt eine Gemeinschaftsküche an ihrem Einsatzplan. Anfangs erhält jede beteiligte Person gleich viele Dienste. Bald wird jedoch sichtbar, dass die Ausgabe des Mittagessens eine Anwesenheit zu einer bestimmten Stunde verlangt, während das Prüfen der Vorräte oder das Waschen der Tücher innerhalb eines größeren Zeitfensters erledigt werden kann. Die Küche unterscheidet daraufhin bei der Vergabe zwischen termingebundenen Diensten und zeitlich verschiebbaren Arbeiten. Ein gleich langer Eintrag im Plan hatte diese Verschiedenheit verdeckt. Nun wird nicht jede Aufgabe neu bewertet, wohl aber ihre Bindung an einen bestimmten Moment ausdrücklich berücksichtigt. Erst dadurch lässt sich sinnvoll besprechen, wer welchen Beitrag übernehmen kann. e Bei denjenigen, die Hilfe erhalten, wird auffällige Zurückhaltung oft weniger großzügig ausgelegt. Ein knappes Dankeschön kann bereits als Hinweis gelten, jemand wisse die Unterstützung nicht zu schätzen. Dabei darf ein Mensch erschöpft, befangen oder schlicht wortkarg sein, ohne seinen Bedarf durch eine eindrucksvollere Gefühlsäußerung beglaubigen zu müssen. Freiwilliger Dank kann eine Begegnung bereichern. Zum Nachweis der Würdigkeit gemacht, wird er zur zusätzlichen Leistung, die ausgerechnet von der unterstützten Person verlangt wird. Hilfe, die erst durch ein überzeugendes Auftreten des Gegenübers gerechtfertigt erscheinen soll, trägt eine unangenehme Prüfung in eine ohnehin ungleiche Situation hinein. Diese Prüfung steht den Helfenden nicht zu. f Manche Leistungen entziehen sich allerdings schon deshalb jeder ausdrücklichen Würdigung, weil sie zur Umgebung geworden sind. Der Gemeinschaftsraum ist geöffnet, die Kaffeekanne sauber, die Anschlagtafel aktuell. Solange alles funktioniert, scheint es beinahe von selbst zu geschehen. Erst die verschlossene Tür macht den vorher unsichtbaren Handgriff bemerkbar. Daraus entsteht eine eigentümliche Asymmetrie: Die regelmäßig erledigte Arbeit fällt weniger auf als ihr einmaliges Ausbleiben. Wer sie übernimmt, kann deshalb zugleich unentbehrlich und kaum wahrgenommen sein. Das erklärt auch, weshalb ein neuer Dienst zunächst Aufmerksamkeit erhält, während derselbe Dienst nach Monaten als Eigenschaft des Ortes erscheint und nicht mehr als Tätigkeit einer Person. g Auf dem Telefon eines Mitglieds erscheint während einer Besprechung eine Nachricht aus der Familie. Wieder geht es um die strittige Wohnsituation nach einer Trennung; für den nächsten Vormittag wird ein Gespräch verlangt. Gleichzeitig sucht die Runde jemanden, der einen zusätzlichen Abholdienst übernimmt. Das Mitglied setzt zu einer Absage an. Vom anderen Ende des Tisches kommt die freundliche Frage, was denn diesmal dazwischenliege. Ein Blick aufs Telefon, eine Pause. Dann wird das Gerät mit dem Bildschirm nach unten neben die Unterlagen gelegt. Das Mitglied nimmt den Stift, trägt sich für den Vormittag ein und fragt nur noch nach der Adresse. Die Sitzung geht weiter. h Eine Initiative versucht, solchen Nachfragen mit einer neuen Eintragungsliste vorzubeugen. Bei zusätzlichen Aufgaben können Mitglieder fortan eine Absage markieren, ohne ein Begründungsfeld ausfüllen zu müssen. Der erste Versuch verfehlt jedoch sein Ziel: Nach der Sitzung werden diejenigen, die abgesagt haben, einzeln angesprochen und nach ihren Gründen gefragt. Auf dem Papier ist die Erklärung entfallen, im persönlichen Umgang wird sie weiterhin erwartet. Die Initiative hat also den formalen Ablauf geändert, ohne die Gewohnheit zu beseitigen, jede freie Stelle durch Nachfragen bei bestimmten Menschen zu schließen. Eine Ablehnung ohne Rechtfertigung ist damit zunächst nur auf der Liste möglich, nicht in der gesamten Begegnung. i Noch schwieriger als die einzelne Absage kann das Ende einer länger übernommenen Aufgabe werden. Wer jahrelang den Einkauf für einen Treff organisiert hat, möchte vielleicht einfach damit aufhören. Für die anderen entsteht eine Lücke, und diese Lücke bekommt rasch ein Gesicht: das der ausscheidenden Person. Aus ihrer bisherigen Verlässlichkeit wird dann ein Argument für weitere Verlässlichkeit. Dabei gehört zu einem freiwilligen Engagement auch die Möglichkeit, es zu beenden. Eine rechtzeitige Ankündigung und die Übergabe von Informationen können den Wechsel erleichtern. Sie ändern aber nichts daran, dass die frühere Bereitschaft keine unbegrenzte Verfügbarkeit für die Zukunft versprochen hat. j Für eine breitere Verteilung der Arbeit reicht es deshalb nicht, die Kontaktliste zu verlängern. Man stelle sich vor, neue Interessierte lassen sich für gelegentliche Hilferufe eintragen, während die wöchentliche Vorbereitung und das anschließende Aufräumen weiterhin von denselben Mitgliedern erledigt werden. Die Liste enthält jetzt mehr Namen; die wiederkehrenden Pflichten sind dennoch unverändert konzentriert. Aus dem Zuwachs lässt sich also keine entsprechende Entlastung der bisherigen Gruppe ableiten. Dazu müsste man ansehen, welche Dienste tatsächlich übernommen werden und mit welcher Regelmäßigkeit. Die Bereitschaft, irgendwann möglicherweise einzuspringen, ist ein anderer Beitrag als die verlässlich besetzte Aufgabe. Beide können nützlich sein, aber sie sind nicht austauschbar. k Gelegentlich wird vorgeschlagen, wenigstens die entstehenden Ausgaben pauschal zu erstatten. Wer für andere Besorgungen erledigt, soll nicht zusätzlich die Fahrtkosten tragen müssen. Ein solcher Vorschlag verdient eine sachliche Diskussion: Welche Aufwendungen fallen an, wie werden sie berücksichtigt, und bleibt die Regelung für alle verständlich? Mit der Erstattung wäre zunächst ein finanzieller Aufwand ausgeglichen. Welche Erwartungen sich langfristig an die Mitarbeit anschließen würden und ob sich die Bereitschaft dazu verändern würde, bleibt damit offen. Schon die verschiedenen Bedeutungen einer Zahlung verlangen Aufmerksamkeit. Sie kann als Entlastung verstanden werden, als Anerkennung oder als Beginn einer Verpflichtung, die zuvor so nicht bestand. l Wie angenehm übersichtlich ist dagegen ein öffentlicher Dankesabend. Ein Saal, einige Urkunden, ein Gruppenfoto: Schon hat die Gemeinschaft ihre Anerkennung vorbildlich erledigt. Während am nächsten Morgen jemand die Schlüssel suchen, Geschirr wegräumen und einen ausgefallenen Dienst ersetzen muss, ist die Feier bereits erfolgreich abgeschlossen. Eine bemerkenswert sparsame Form der Gegenseitigkeit. Aber auch die Auswahl der Geehrten lässt Zweifel zurück. Auszeichnungen verlangen offenbar nach einem hervorhebbaren Anlass, nach einer Geschichte mit einem glänzenden Augenblick. Dass über lange Zeit jede Woche etwas Gewöhnliches zuverlässig geschieht, bietet wenig Stoff für eine feierliche Zuspitzung. Gerade dieser unscheinbaren Beständigkeit wird die Urkunde mit ihrem besonderen Datum seltsam wenig gerecht. m Vielleicht liegt die Schwierigkeit darin, dass Nachbarschaft weder ohne Erwartungen noch mit einer vollständigen Bilanz auskommt. Ganz ohne Erinnerung an Beiträge bliebe Verlässlichkeit unbemerkt. Mit einer lückenlosen Buchführung dagegen würde jede Begegnung von früheren Leistungen begleitet, als säßen unsichtbare Konten mit am Tisch. Zwischen beidem liegen Gespräche, die Unterschiede benennen können, ohne Menschen auf ihre Beiträge zu reduzieren. Dazu gehört auch, eine unbeantwortete Frage gelegentlich unbeantwortet zu lassen. Wie viel Ordnung braucht gemeinsame Hilfe, damit sie Bestand hat, und an welcher Stelle beginnt diese Ordnung gerade das zu verbrauchen, was sie erhalten sollte: die Freiheit, sich anderen zuzuwenden?
16. In welchem Abschnitt wird beschrieben, dass eine zunächst einheitlich verteilte Gemeinschaftsaufgabe später nach ihrer zeitlichen Bindung unterschieden wird?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
17. In welchem Abschnitt treten abstrakte Vorstellungen von Verdienst und Bedürftigkeit als handelnde Personen auf?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
18. In welchem Abschnitt lässt die scheinbare Bewunderung für öffentliche Dankesrituale Kritik an deren Bequemlichkeit erkennen?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
19. In welchem Abschnitt wird ausdrücklich erläutert, weshalb eine längere Liste freiwillig Engagierter noch keine breitere Verteilung der Arbeit belegt?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
20. In welchem Abschnitt wird eine Haltung erkennbar, die Hilfe begrüßt, den Helfenden aber demonstrative Selbstinszenierung verübelt?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
21. In welchem Abschnitt wird ein zunächst gescheiterter Versuch geschildert, das Ablehnen zusätzlicher Aufgaben ohne persönliche Rechtfertigung zu ermöglichen?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
22. In welchem Abschnitt bezweifelt die Verfasserstimme, dass Auszeichnungen der unspektakulären Kontinuität gemeinschaftlicher Arbeit gerecht werden?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
23. In welchem Abschnitt wird die Erwartung zurückgewiesen, empfangene Hilfe müsse sich durch besondere Dankbarkeit rechtfertigen?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
24. In welchem Abschnitt wird berichtet, dass die Einführung einer Aufwandsentschädigung die Bereitschaft zu freiwilliger Mitarbeit dauerhaft erhöht hat?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt
25. In welchem Abschnitt legt ein Beispiel nahe, dass die Übernahme einer Aufgabe auch dem Schutz eines privaten Lebensbereichs dienen kann?
a) Abschnitt a
b) Abschnitt b
c) Abschnitt c
d) Abschnitt d
e) Abschnitt e
f) Abschnitt f
g) Abschnitt g
h) Abschnitt h
i) Abschnitt i
j) Abschnitt j
k) Abschnitt k
l) Abschnitt l
m) Abschnitt m
x) Kein passender Abschnitt