Goethe-Zertifikat B1 bis C2
Goethe-Modul wiederholen: so funktioniert es
Ab B1 wiederholen Sie nur das Modul, das Sie nicht bestanden haben, und zwar beliebig oft. Bestandene Module behalten ihr Zeugnis, und später bestandene Module lassen sich damit kombinieren. A1 und A2 sind nicht modular: Dort wiederholen Sie die ganze Prüfung.
Aktualisiert am 25. September 2026, Team der Faust Academy
Ein nicht bestandenes Modul ist ärgerlich, aber kein Neuanfang. Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 bestehen aus vier Modulen: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Jedes Modul hat 100 Punkte, und mit 60 Punkten ist es bestanden. Jedes Modul zählt für sich.
Diese Seite erklärt die Regeln der Prüfungsordnung vom 1. September 2025: Wiederholung, Fristen, Einspruch, Einsichtnahme und Gesamtzeugnis. Am Ende steht ein Plan für die Wochen bis zum neuen Termin.
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Wiederholung nach Stufe
| Stufe | Was Sie wiederholen | Wie oft |
|---|---|---|
| A1 | Die ganze Prüfung | Beliebig oft |
| A2 | Die ganze Prüfung | Beliebig oft |
| B1, B2, C1, C2 | Nur das nicht bestandene Modul | Beliebig oft |
Die Regeln ab B1
Die Goethe-Zertifikate B1, B2, C1 und C2 sind modular. Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen können einzeln oder in Kombination abgelegt und zertifiziert werden.
Sie können eine Goethe-Prüfung beliebig oft wiederholen. Bei den modularen Prüfungen können Sie auch einzelne Module beliebig oft wiederholen.
Zeugnisse für später abgelegte Module sind mit früheren kombinierbar. Auf Wunsch, und wenn das Prüfungszentrum es anbietet, zeigt ein Gesamtzeugnis die besten Ergebnisse aus einem Jahr.
Das Prüfungszentrum kann Fristen für einen Wiederholungstermin festlegen. Es nennt sie Ihnen zusammen mit dem Ergebnis. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin gibt es nicht.
A1 und A2: die ganze Prüfung
Bei A1 und A2 zählen alle Teile zusammen. Sie bestehen mit 60 von 100 Punkten. Bei A2 brauchen Sie zusätzlich mindestens 45 der 75 Punkte im schriftlichen Teil und mindestens 15 der 25 Punkte im mündlichen Teil.
Einzelne Teile können Sie hier nicht wiederholen. Nutzen Sie Ihr Ergebnis trotzdem: Der Teil mit den meisten verlorenen Punkten ist der Teil, mit dem Ihre Vorbereitung beginnt.
Modulzeugnis oder Gesamtzeugnis
Wer ab B1 ein oder mehrere Module besteht, bekommt für jedes bestandene Modul ein Zeugnis. Wenn Sie alle vier Module an einem Ort und an einem Termin ablegen und bestehen, können Sie stattdessen ein Gesamtzeugnis mit allen vier Modulen verlangen.
Bestehen Sie die Module an verschiedenen Terminen, kann das Prüfungszentrum auf Wunsch ein Gesamtzeugnis mit den besten Ergebnissen aus einem Jahr ausstellen, wenn es organisatorisch möglich ist. Dafür kann es eine Verwaltungsgebühr verlangen. Fragen Sie vorher, ob die Stelle, die Ihr Zertifikat verlangt, Modulzeugnisse annimmt oder ein Gesamtzeugnis braucht.
Fristen nach dem Ergebnis
| Was | Frist | Wo |
|---|---|---|
| Einspruch gegen das Ergebnis | Zwei Wochen nach Bekanntgabe | In Textform bei der Leitung des Prüfungszentrums |
| Einspruch gegen die Durchführung | Unverzüglich nach der Prüfung | In Textform bei der Leitung des Prüfungszentrums |
| Einsichtnahme in Ihre Prüfung | Drei Monate nach Bekanntgabe | Auf Antrag beim Prüfungszentrum |
| Ersatzbescheinigung bei Verlust | Zehn Jahre | Beim Prüfungszentrum, kostenpflichtig |
Einspruch und Einsichtnahme
Ein Einspruch braucht eine Begründung. Der bloße Hinweis, dass eine Punktzahl nicht erreicht wurde, reicht laut Prüfungsordnung nicht. Über den Einspruch entscheidet die oder der Prüfungsverantwortliche. In Zweifelsfällen entscheidet die Zentrale des Goethe-Instituts, und diese Entscheidung über die Bewertung ist endgültig.
Wird dem Einspruch stattgegeben, können Sie statt einer Rückerstattung die Prüfung ohne Gebühr wiederholen.
Bei der Einsichtnahme sehen Sie Ihre Antworten und Ihre Bewertung. Die Aufgaben und Musterlösungen werden nicht gezeigt, und einen Anspruch auf die Prüfungsunterlagen gibt es nicht. Trotzdem zeigt die Einsichtnahme, wo Ihre Punkte verloren gingen.
Ein Plan bis zum neuen Termin
- Notieren Sie die Punkte, die Ihr Ergebnis für jedes Modul oder jeden Teil zeigt.
- Beantragen Sie, wenn möglich, die Einsichtnahme. Sie zeigt Ihnen, welche Aufgaben Punkte gekostet haben.
- Üben Sie das nicht bestandene Modul mit ganzen Übungssätzen unter echter Zeit.
- Bewerten Sie jeden Übungssatz nach der Grenze von 60 Punkten, damit Sie wissen, wo Sie stehen.
- Buchen Sie den neuen Termin, wenn Sie die Übungssätze mit Abstand bestehen, nicht am ersten Tag mit 60 Punkten.
Das Modul üben, das fehlt
Faust Academy hat 288 Goethe-Übungssätze, sortiert nach Stufe und Modul. Jeder Online-Übungssatz wird nach der echten Bestehensregel seiner Stufe bewertet. Pro Prüfungsteil ist ein bewerteter Online-Übungssatz kostenlos, und jedes PDF ist kostenlos.
Faust Academy ist unabhängiges Übungsmaterial. Es ist kein Angebot des Goethe-Instituts und stellt keine Zertifikate aus.
Übungssätze nach Modul für B1
Häufige Fragen
- Muss ich bei B1 alle Module wiederholen, wenn ich eins nicht bestanden habe?
- Nein. Jedes bestandene Modul bekommt ein eigenes Zeugnis. Sie wiederholen nur das fehlende Modul und können die Zeugnisse später kombinieren.
- Wie oft kann ich ein Goethe-Modul wiederholen?
- Beliebig oft. Das gilt für einzelne Module ab B1 und für die ganze Prüfung auf allen Stufen.
- Gibt es eine Wartezeit bis zur Wiederholung?
- Die Prüfungsordnung nennt keine allgemeine Wartezeit. Das Prüfungszentrum kann Fristen festlegen und nennt sie mit dem Ergebnis.
- Bekomme ich ein Gesamtzeugnis, wenn ich die Module zu verschiedenen Terminen bestehe?
- Auf Wunsch, und wenn das Prüfungszentrum es anbietet, zeigt ein Gesamtzeugnis die besten Ergebnisse der vier Module aus einem Jahr.
- Kann ich A2 in Teilen wiederholen?
- Nein. A1 und A2 sind nicht modular. Sie wiederholen die ganze Prüfung.
- Bis wann kann ich Einspruch einlegen?
- Innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses, in Textform und mit Begründung, bei der Leitung Ihres Prüfungszentrums.
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Quellen
- Goethe-Institut: Prüfungsordnung (Exam Guidelines), Stand 1. September 2025
- Goethe-Institut: Durchführungsbestimmungen A2, Stand 1. September 2025
- Goethe-Institut: Durchführungsbestimmungen B1, Stand 1. September 2025